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Naturschutz: In der Falle – ausnahmsweise

Naturschutz

In der Falle – ausnahmsweise

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    So werden die Biber lebend gefangen. Auch bei Edelstetten steht eine Falle.
    So werden die Biber lebend gefangen. Auch bei Edelstetten steht eine Falle.

    Thannhausen Er gilt als brillanter Baumeister: Wenn es um den Biber geht, dann erhitzen sich die Gemüter. Im Mindeltal dürfen die Tiere jetzt an drei Stellen gefangen werden. Das ist allerdings eine strenge Ausnahme: Sie ist nur dann möglich, wenn die Biber zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden. Denn eigentlich steht der Biber unter Naturschutz. Josef Schmid von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Günzburg stellt klar: „Es handelt sich um begründete Einzelfälle.“ Der Biberbeauftragte im östlichen Altlandkreis, Reinhold Domberger, warnt vor einer allgemeinen Erwartungshaltung.

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