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Münsterhausen: Warum der Inselweg in Münsterhausen ein Problemfall bleibt

Münsterhausen

Warum der Inselweg in Münsterhausen ein Problemfall bleibt

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    Nach Verwirklichung der Bauvorhaben im neuen „Wohngebiet Inselweg“ könnte sich die Verkehrssituation im Inselweg nachteilig ändern, befürchten die Anwohner. Die schmale Straße, wie unser Bild zeigt, biete nur wenig Parkmöglichkeiten und als Stichstraße keine Wendemöglichkeit.
    Nach Verwirklichung der Bauvorhaben im neuen „Wohngebiet Inselweg“ könnte sich die Verkehrssituation im Inselweg nachteilig ändern, befürchten die Anwohner. Die schmale Straße, wie unser Bild zeigt, biete nur wenig Parkmöglichkeiten und als Stichstraße keine Wendemöglichkeit. Foto: Werner Glogger

    Wenn es in einer Stadt oder Gemeinde um das Thema Verkehr geht, dann ist das Interesse bei den Bürgern oft groß. So jetzt auch in Münsterhausen. In der Marktgemeinde entwickelt sich die Gestaltung des Inselwegs zu einem kniffligen Thema.

    In der letzten Sitzung im Jahr 2020, die coronabedingt wieder im Pfarrheim stattfand, gab es für die Mitglieder des Marktgemeinderates Münsterhausen eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Fünf Zuhörer interessierten sich, wie es schien, für die Themen zu Verkehrsangelegenheiten, denn es galt neben Geschwindigkeitsbeschränkungen in diversen Straßen eine Lösung für die Verkehrssituation im Inselweg zu finden.

    Wie Bürgermeister Erwin Haider eingangs erklärte, handelt es sich beim Inselweg um eine von der Edelstetter Straße nach Norden abzweigende relativ schmale Stichstraße, verkehrsbedingt als „Sackgasse“ beschildert mit beidseitig bestehenden Einfamilienhäusern. Das östlich angrenzende 3615 Quadratmeter große Grundstück wurde im Juli dieses Jahres als Baugebiet ausgewiesen und ein Bebauungsplan „Wohngebiet Inselweg“ zum Bau von Wohnhäusern aufgestellt.

    Wegen der Parksituation gibt es Bedenken

    Bereits bei der Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplans äußerten die Anwohner des Inselwegs in ihrer Stellungnahme Bedenken zur Parksituation und zur fehlenden Wendemöglichkeit. Eine Abwägung und Beschlussfassung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens fand zwar statt, aber zur Lösung unterbreiteten die Anwohner mehrere Vorschläge, wie Parken auf dem Fußgängerweg, Ausweisung als Spielstraße, Anlegen eines Wendehammers oder Weiterführung des Inselwegs bis zur Jahnstraße. Letzteres würde bedeuten, keine Sackgasse mehr und ein gesicherter Weg für Schulkinder, da die parallel verlaufende Industriestraße über keinen Gehsteig verfügt und ein hohes Verkehrsaufkommen hat.

    Die Räte befassten sich ausgiebig mit den Vorschlägen und kamen zu dem Ergebnis, dass die Zulassung von Parken auf dem Gehweg an der fehlenden Restgehwegbreite und der dadurch bedingten Behinderung des Fußgängerverkehrs nicht möglich sei. Aufgrund baulich bedingter Auflagen und Vorschriften komme in diesem Bereich auch eine Spielstraße nicht in Betracht. Der Feldweg in Verlängerung des Inselwegs ist in Natur nicht mehr zu erkennen, nicht durchgehend im Eigentum des Marktes und scheitere an den Eigentumsverhältnissen und an den vorhandenen Brückenübergängen.

    Problematisch gestalte sich auch die Herstellung eines Wendehammers, da die dazu notwendigen Grundstücksflächen nicht zur Verfügung stehen. Ansonsten nimmt der Marktgemeinderat die angesprochene Problematik im Inselweg zur Kenntnis und stellt fest, dass die betreffenden „verkehrsrechtlichen Maßnahmen aufgrund fehlender rechtlicher und baulicher Voraussetzungen“ nicht befürwortet werden können. Letztlich bei der Lösung „Wendehammer“ einigte sich das Gremium darauf, dass sich der Bürgermeister mit den Grundstücksbesitzern bezüglich des Kaufs der benötigten Flächen in Verbindung setzen soll.

    Geschwindigkeitsbeschränkungen:

    Durch die Höhenlage der Brücke im „Unteren Riedweg“, über die Ortsumfahrung bedingt, hat sich eine jeweils steile Auffahrt ergeben, die keine Sicht über die Brücke ermöglicht. Infolge der geringen Breite ist die Brücke nur einspurig befahrbar. Bei einer gemeinsamen Verkehrsschau durch Verwaltung und Polizei wurde die Örtlichkeit besichtigt und eine Beschränkung der Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 Stundenkilometer befürwortet. Der Großteil der Markträte sah jedoch wenig Nutzen an dieser Maßnahme, die vermutlich nicht überwacht werden könne, sodass der entsprechende Beschlussvorschlag nur zwei Befürworter fand.

    Keine Ausnahmeregelung durch eine von Anliegerseite beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 gibt es für den Straßenabschnitt „Unterer Riedweg zwischen Einmündung Hauptstraße und Mindelbrücke“. Die Straßenbreite und die Sichtverhältnisse und keine Einmündungen anderer Ortsstraßen lassen grundsätzlich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu, so das Ergebnis einer weiteren Verkehrsschau. Die Ratsmitglieder schlossen sich der Empfehlung an.

    Mehrere Vorschläge für die Kirchenstraße

    Mehrere Vorschläge gab es zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Kirchenstraße in Form von einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder Ausweisung von einer 30er-Zone im gesamten Wohngebiet. Haider begründete die Maßnahme mit dem hohen Verkehrsaufkommen in der Kirchenstraße und nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Lage würde sich mit Eröffnung der Ortsumfahrung wieder entschärfen und im Übrigen könnte man mit dem Kauf eines mobilen Messgerätes die „Schnellfahrer“ auf ihr falsches Verhalten aufmerksam machen, so einige Meinungen. Sowohl Geschwindigkeitsbeschränkung als auch 30er-Zone fanden keine Zustimmung, vielmehr will man die Lage noch beobachten.

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