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Münsterhausen: Nach tödlichen Hundebissen in Münsterhausen: Keine Strafe für Besitzer

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Nach tödlichen Hundebissen in Münsterhausen: Keine Strafe für Besitzer

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    Bei einem Hundebiss zahlt in der Regel eine Tierhalterhaftpflicht. Eine Haftung kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden.
    Bei einem Hundebiss zahlt in der Regel eine Tierhalterhaftpflicht. Eine Haftung kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Foto: Soeren Stache/dpa (Symbolbild)

    Am vergangenen Mittwoch kam es in Münsterhausen zu einem tragischen Zwischenfall mit drei Hunden. Wie berichtet, waren drei Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern auf einem Feldweg an der Thannhauser Straße unterwegs. Hierbei attackierten zwei Riesenschnauzer einen Yorkshire Terrier und verfolgten ihn. Obwohl die Besitzer die Hunde noch zurückpfeifen wollten, reagierten diese nicht mehr und verletzten den kleinen Hund so schwer, dass dieser noch vor Ort an den Bissverletzungen einging.

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    Für die Hundebesitzer hat dies keine strafrechtlichen Konsequenzen, teilte die Polizei am Dienstag auf Nachfrage mit. In einem solchen Fall gelte lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch, den die Hundebesitzer unter sich klären müssten, sagte ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Bei einem Hundebiss, wie es in Münsterhausen der Fall war, zahle in der Regel eine Tierhalterhaftpflicht. Ob dies in diesem Fall auch so ist, konnte der Polizeisprecher nicht sagen.

    Klar sei hingegen: Anders als bei einem Hundeangriff auf einen Menschen, handele es sich aus strafrechtlicher Sicht bei einem solchen Fall - Tier attackiert Tier - nicht um Körperverletzung oder ähnliches, so der Sprecher, da ein Hund rein rechtlich eher als Sache gelte. Die Polizei ermittelt deshalb aus strafrechtlicher Sicht nicht weiter, auf die Besitzer der Hunde kommen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen zu. (loto)

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