Das Strafverfahren um die Übergabe von zehn Kilogramm Marihuana im Pendlerparkplatz Deffingen geht in die nächste Instanz. Wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilte, wollen zwei der drei Angeklagten das Urteil der Memminger Richter nicht akzeptieren. Sie streben jetzt eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an.
Wie berichtet, waren die einschlägig vorbestraften Kevin U. und Wolfgang W. zu Haftstrafen von sieben Jahren und neun Monaten bzw. sieben Jahren verurteilt worden. Ihr Verteidiger hatten deutlich niedrigere Haftstrafen beantragt und dies unter anderem damit begründet, dass ihre Mandanten nach langen Haftstrafen ohne Vorbereitung auf das Leben außerhalb des Gefängnisses entlassen worden waren. Im Fall von Kevin U. hatten die Rechtsanwälte zudem gefordert, ihren Mandanten wegen Beihilfe statt Mittäterschaft zu verurteilen, weil W. die Tat alleine geplant habe.
Prozess um 10 Kilo Marihuana: Entscheidung wohl erst im kommenden Jahr
Die Verteidiger müssen nun die Revision begründen, dann nimmt die Generalbundesanwaltschaft dazu Stellung. Erst anschließend entscheidet der BGH darüber, ob er die Revision zulässt oder ablehnt. Eine Entscheidung wird es wohl erst im kommenden Jahr geben.
Lesen Sie auch:
- Prozess um zehn Kilo Marihuana: Lange Haftstrafen für Drogentrio
- Prozess: Wohin führt der Weg des Drogentrios, das mit 10 Kilo Marihuana erwischt wurde?
- Drogen: So lief die Übergabe am Pendlerparkplatz Deffingen ab