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Marktgemeinderat: Neuburgs Straßenlampen gehören nun dem ÜWK

Marktgemeinderat

Neuburgs Straßenlampen gehören nun dem ÜWK

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    Das Eigentum der Straßenbeleuchtungsanlage in Edelstetten, Langenhaslach und Neuburg geht auf das Überlandwerk Krumbach über.
    Das Eigentum der Straßenbeleuchtungsanlage in Edelstetten, Langenhaslach und Neuburg geht auf das Überlandwerk Krumbach über. Foto: Foto: Dieter Jehle

    Neuburg Der Markt Neuburg übergibt sein Eigentum der Straßenbeleuchtungsanlage an das Überlandwerk Krumbach (ÜWK). Die Markträte stimmten einem entsprechenden Vertrag mit dem ÜWK in ihrer jüngsten Sitzung zu. Für 405 Leuchtstellen in Edelstetten, Langenhaslach und Neuburg hat der Markt Neuburg künftig eine Jahrespauschale von etwa 5000 Euro zu bezahlen.

    Josef Nersinger vom ÜWK Krumbach stand als Sachverständiger den Markträten bei dieser komplexen Angelegenheit Rede und Antwort in der Ratssitzung. Zunächst stellte der Experte klar, dass die Markträte zwischen der Straßenbeleuchtungsanlage (Tragsysteme, Leuchten) und dem Straßenbeleuchtungsnetz (elektrische Zuleitungen, Schaltstellen) unterscheiden müssten. Bei dem Vertrag gehe es nicht um das Straßenbeleuchtungsnetz. Dies bleibe auf jeden Fall im Eigentum des ÜWK. In der jetzt vorliegenden Angelegenheit gehe es nur um die Straßenbeleuchtungsanlage. Hier müsse nun vertraglich geklärt werden, wer künftig Eigentümer der Anlage wird. „Es spielt dabei keine Rolle, wie die Eigentumsverhältnisse in früherer Zeit waren, jetzt geht es um die Zukunft“, sagte Nersinger.

    In der Vergangenheit sei es auf jeden Fall so gewesen, dass bei Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wurde. Das ÜWK strebe aber jetzt eine Konkretisierung der Eigentumsverhältnisse an. Deshalb wurden dem Markt Neuburg zwei Vertragsmodelle vorgelegt. Bei der ersten Alternative ginge das Eigentum der Straßenbeleuchtungsanlage auf den Markt Neuburg über. Anfallende Reparaturen an der Anlage kann dann der Markt Neuburg an das ÜWK oder an Dritte vergeben. Die Kosten trage je nach Aufwand der Markt. Bei dieser Variante gehe auch die Wartungspflicht auf den Markt über. „Sie bräuchten dann eine verantwortliche und fachlich versierte Person, die sich der Anlage annimmt“, erklärte ÜWK-Vertreter Nersinger. Die Verantwortlichkeit war dann auch der Knackpunkt in der weiteren Diskussion.

    Bei der zweiten Vertragsalternative bliebe das Eigentum der Anlage beim ÜWK. In diesem Fall biete es der Gemeinde ein Basispaket von 10,21 Euro netto pro Leuchtstelle und Jahr an und übernehme Verantwortung, Wartung und Reparatur an der Anlage. In Edelstetten, Langenhaslach und Neuburg gebe es insgesamt 405 Leuchtstellen.

    Geteilt waren die Meinungen im Marktgemeinderat. Stefan Zimmer, Georg Hörmann und Karl-Erwin Jekle sprachen sich für die erste Alternative aus. Sie waren sicher, die tatsächlichen Kosten einschließlich regelmäßiger Wartung seien günstiger als das Basispaket des ÜWK. Am Ende gab es aber dann eine deutliche Mehrheit für den Übertrag des Eigentums ans ÜWK verbunden mit einem Basispaket für die Wartung und Reparatur der einzelnen Leuchtstellen. Dies kostet den Markt rund 5000 Euro. Der Vertrag gilt zunächst zwei Jahre.

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