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Marktgemeinderat: Lärmbelastung wird zunehmend unerträglich

Marktgemeinderat

Lärmbelastung wird zunehmend unerträglich

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    Auch bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Ziemetshausen nahmen kommunale und private Bauvorhaben den überwiegenden Teil der Sitzung in Anspruch. Dazu mussten einige Markträte unisono den Unmut der Bürger am Ortseingang in der Augsburger Straße wegen der dort vorherrschenden Lärmbelästigung beim Ent- und Beladen von Lastern insbesondere nachts vortragen. Außer Beschwichtigungen vonseiten des Gewerbebetriebes war diesbezüglich bislang nichts geschehen.

    Die Lärmbelästigungen besonders nachts infolge ständigen Lkw-Verkehrs mit Be- und Entladen in einem Gewerbebetrieb am östlichen Ortseingang auf Höhe der Wohnsiedlung Straßäcker wird von den Anrainern als zunehmend unerträglich bezeichnet. Bislang gebe es zur Abstellung nur Versprechungen der Firmenleitung der Firma Geiger. Die Anwohner wären schon zufrieden, wenn zumindest der Eindruck zur Besserung der Situation entstehen würde. Dem sei aber nicht so trotz mehrmaliger Aufforderungen vonseiten der Marktgemeinde, hieß es in der Ratssitzung. Bürgermeister Anton Birle gab kund, dass er die leidige Angelegenheit an die Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Günzburg geleitet habe und hoffe, dass von dort bis zur nächsten Sitzung eine rechtsverbindliche Stellungnahme mit entsprechenden Auflagen für den Betrieb eingehen wird.

    Zum Bebauungsplan „Allgemeines Wohngebiet Allgäustraße“ ging die zustimmende Stellungnahme des Landratsamtes zur Festlegung der Höhenunterschiede zwischen Wohnhäusern und grenznahen Garagen ein und konnte von den Räten so akzeptiert werden und es erfolgte ein entsprechender Satzungsbeschluss.

    Der Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Garagen in Muttershofen wird vom Rat befürwortet. Das Bauvorhaben tangiert die Einbeziehungssatzung „Fuggerstraße Nord“ und entspricht voraussichtlich den künftigen Festsetzungen dieser Satzung. Die Verwaltung wird den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiterleiten, sobald die Einbeziehungssatzung Planreife besitzt.

    Der Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carports am Haldenberg im Ortsteil Muttershofen wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und mit Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Haldenberg“ zur Genehmigung ans Landratsamt Günzburg weitergeleitet.

    Der Bauantrag zu Sanierung und Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus in der Augsburger Straße wird einstimmig gebilligt und zur Genehmigung ans Landratsamt weitergeleitet. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet zur Städtebauförderung liegt, sind diverse Vorschriften zu beachten und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Auch muss hierzu ein Sanierungsvertrag erstellt werden. (vop)

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