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Schönebach: Laubholzbockkäfer: Quarantänezone in Schönebach bleibt bis Ende 2022

Schönebach

Laubholzbockkäfer: Quarantänezone in Schönebach bleibt bis Ende 2022

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    Der Laubholzbockkäfer: Besonderes Kennzeichen sind die ungewöhnlich langen Fühler.
    Der Laubholzbockkäfer: Besonderes Kennzeichen sind die ungewöhnlich langen Fühler. Foto: ALEF

    Im Ziemetshauser Ortsteil Schönebach ist seit Oktober 2014 eine Quarantänezone zur Bekämpfung des weltweit gefürchteten Asiatischen Laubholzbockkäfers eingerichtet. Am Freitag wurde nun die derzeitig gültige Allgemeinverfügung vom 9. September 2016 für die dortige Quarantänezone bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, teilte die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit.

    Die Verlängerung auf Rechtsgrundlage eines EU-Durchführungsbeschlusses sei notwendig, da es einen Käferfund in der Quarantänezone gab. Die Experten der LfL haben im dritten Quartal 2018 im Rahmen amtlicher Erhebungen weitere Hinweise auf das Vorkommen des Asiatischen Laubholzbockkäfer innerhalb der Quarantänezone in Ziemetshausen festgestellt. Dabei wurde ein weiblicher Käfer in einer Falle im Außenbereich von Schönebach, nahe der Kapelle, gefunden.

    Asiatischer Laubholzbockkäfer in Schönebach wieder aufgetaucht

    Es wurden sofort intensive Monitoringmaßnahmen eingeleitet, um den Befallsherd und damit den Ursprung des gefundenen Käfers zu lokalisieren. Eine eindeutige Identitätsfeststellung liefert eine DNA-Analyse, diese wurde zur Herkunftsklärung des Käfers veranlasst, in Form einer umfangreichen und zeitintensiven genomischen Analyse bei einem externen Speziallabor der Universität Hohenheim. Dabei wurden DNA-Sequenzen unterschiedlicher ALB-Käfer hinsichtlich Ihrer Verwandtschaft miteinander verglichen. Die Untersuchung war langwierig und ergab ein Jahr später, dass der Käfer eindeutig mit früheren Funden aus Schönebach im Jahr 2015 verwandt ist.

    Der zuletzt gefundene Käfer entstammt damit nachweislich der etablierten Population innerhalb der Quarantänezone. Um eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Baumschädlings zu verhindern und die heimische Pflanzenwelt zu schützen, sei die Anpassung der Bekämpfungsstrategie durch die Verlängerung der Quarantäne-Maßnahmen erforderlich. Es wird ausschließlich der Zeitraum der Gültigkeit verlängert. In Bezug auf die Flächenausdehnung und Maßnahmen ergeben sich keine Änderungen. Somit bleibt auch das Laubholzverbringungsverbot bestehen. (zg)

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