Kaum steigen die Temperaturen im Frühjahr über den Gefrierpunkt, weicht das helle Weiß der schneebedeckten Felder einem schlammigen Braun. Was Spaziergänger und Anwohnern mächtig stinkt, sorgt bei Landwirten für Aufatmen. Endlich können sie ihre Güllegruben wieder leeren. Zwischen Anfang November und Ende Januar ist es ihnen nämlich verboten, Jauche auf die Äcker zu spritzen. Für Grünland gilt die Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Februar. So schreibt es die Düngeverordnung vor. Allerdings halten die Kühe von solchen amtlichen Richtlinien nicht sehr viel. Und so füllen sich die Güllegruben Tag für Tag ein Stückchen mehr. Offiziell müssen die Güllegruben so gebaut sein, dass sie im Zweifel ein halbes Jahr lang nicht geleert werden müssten. Eigentlich verbietet die Verordnung den Bauern auch bei einer Schneedecke von mindestens fünf Zentimetern Stärke, tiefgründig vereistem oder wassergesättigtem Boden das Ausbringen der Gülle.
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