Auf Besorgnis und Ablehnung bei Vertretern der Kirchen im Landkreis stieß das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den umstrittenen Sterbehilfe-Paragrafen gekippt hat. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Gericht . Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Geklagt hatten schwerkranke Menschen, Sterbehelfer und Ärzte.
„Bis vor einigen Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass Bundesverfassungsrichter zu einem solchen Urteil kommen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das menschliche Leben in allen Phasen unter dem besonderen Schutz des Staates steht“, sagte Dekan Klaus Bucher. Nach einem Dammbruch in der verletzlichen Phase des Lebensbeginns sei jetzt auch der Dammbruch am Ende des Lebens gekommen. Menschen mit unheilbarer Krankheit, Depression oder Demenz sagten oft, dass sie niemandem zur Last fallen wollen.
Urteil zur Sterbehilfe: Entsetzen bei Vertreterin der Katholiken
Für sie alle werde über kurz oder lang der Druck größer werden, führte er aus. In Zukunft werde der Mensch noch mehr die Rolle des Herrn über Leben und Tod übernehmen. Sein Fazit: „Für Christen kann die Antwort auf die Nöte und Ängste schwerkranker Menschen kein Todescocktail sein.“ Es bedürfe nicht der todbringenden Hand, sondern der helfenden Hand, sagte er. Ein Glück seien hier die gute Hospizarbeit wie auch engagierte Palliativmediziner.
„Mit Entsetzen und großer Besorgnis“ betrachtet Hildegard Schütz , Vorsitzende des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg , die Entscheidung. „Als Christen sehen wir die Würde des Menschen nicht in seiner Freiheit allein, sondern in seiner Gottebenbildlichkeit und in der Gewolltheit seiner Existenz durch Gott. Daraus ergibt sich die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens“, schreibt die Vorsitzende in einer Mitteilung. Gott allein sei der Herr über Leben und Tod, führte sie weiter aus. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, den Schutz des Lebens zu gewährleisten. Der assistierte Suizid dürfe sich in der Gesellschaft nicht als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzen.
Nur in Extremfällen
Professor Wolfgang Schreml , langjähriger Vorsitzender des Raphael Hospizvereins Günzburg und bis vor Kurzem Palliativmediziner der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung mit Sitz in Weißenhorn , lehnt es persönlich ab, jemandem aktiv beim Sterben zu helfen. Er zeigte jedoch Verständnis dafür, wenn Ärzte in Extremfällen eine Unterstützung nicht verweigerten. Priorität hat jedoch für ihn in jedem Fall eine gute palliativmedizinische und gesellschaftliche Betreuung. Jeder Mensch „muss getragen sein“, sagte er. Außerdem werde der Einsatz von Schmerzmitteln und von Betäubungsmitteln ohnehin großzügig gehandhabt, wenn es palliativmedizinisch an eine Grenze gehe.