Hat ein Viehhändler aus dem Landkreis Günzburg eine ohnehin schon verletzte Kuh durch den Transport zum Schlachthof unnötig leiden lassen? Das Landgericht Memmingen hat den Mann jetzt in einem Berufungsverfahren von diesem Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Es sei ihm nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er vor der Fahrt zum Schlachthof im 70 Kilometer entfernten Kempten erkannt habe, dass das Tier bereits Schmerzen habe.
Landkreis Günzburg