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Landkreis Günzburg: Steuerbetrug von Discobetreiberin: Urteil fällt wohl früher als erwartet

Landkreis Günzburg

Steuerbetrug von Discobetreiberin: Urteil fällt wohl früher als erwartet

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    Die ehemalige Inhaberin einer Diskothek im Landkreis Günzburg muss sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem um Steuerhinterziehung und einen Schaden von etwa 1,9 Millionen Euro.
    Die ehemalige Inhaberin einer Diskothek im Landkreis Günzburg muss sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Es geht unter anderem um Steuerhinterziehung und einen Schaden von etwa 1,9 Millionen Euro. Foto: Axel Hechelmann (Symbolbild)

    Eine heute 53-Jährige soll als Betreiberin einer Disco im Landkreis Günzburg Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Über elf Jahre hinweg, von 2007 bis 2018, soll dem Staat ein Schaden in Höhe von 1,9 Millionen Euro entstanden sein, lautet die Anklage am Amtsgericht in Augsburg. Am vierten Prozesstag sagten am Donnerstag sieben ehemalige Angestellte der Angeklagten vor dem Schöffengericht aus. Grundlegend Neues hat sich dabei nicht ergeben – zumindest in Bezug auf die Beweislage. Diese ist nach Angaben von Richter Markus Eberhard nun allerdings fast vollständig abgeschlossen. Das Urteil soll deshalb schon früher als ursprünglich geplant fallen.

    Was sich aus den Aussagen des ehemaligen Barchefs, zwei Barkeepern und drei Mitarbeitern der dazugehörigen Spielothek erschließen lässt: Entgegen der schriftlichen Aussage der Angeklagten bezeichneten sechs Zeugen sie als ihre Chefin. Lediglich ein befragter Türsteher konnte hierzu keine Angaben machen. Die Angeklagte hatte gegenüber der Steuerfahndung angegeben, dass sie in der Zeit von 2007 bis 2017 nicht die tatsächliche Betreiberin der Disco gewesen sei. Stattdessen habe sie im Auftrag ihres Schwagers gearbeitet und den größten Teil des Gewinns an ihn weitergegeben. Was alle Zeugen bestätigten: Die Gäste in der Disco seien in den letzten Jahren weniger geworden, das Geschäft nicht mehr so gut gelaufen. Viel hatte sich nach Angaben einiger der Zeugen aber wohl auch nach der Razzia der Steuerfahndung vor knapp drei Jahren nicht geändert. Das meiste sei auch nach der Prüfung so weitergelaufen wie zuvor.

    Urteil im Steuerprozess gegen Discobetreiberin fällt wohl schon Mitte Dezember

    Der Angeklagten wird diesbezüglich vorgeworfen Steuern in 45 Fällen, davon 15 besonders schwere Fälle, hinterzogen zu haben. Zudem soll sie eine Vielzahl ihrer Angestellten schwarz beschäftigt und so Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 180.000 Euro hinterzogen haben. Hier stehen laut Anklage 141 Fälle von Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu Buche. Auf den schwerwiegendsten Vorwurf, die Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall, steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

    Verteidiger Peter Mauss zweifelte, wie berichtet, zum Prozessauftakt Mitte November die Höhe der vom Finanzamt genannten Summe an. Der Rohgewinnaufschlag des Finanzamtes, mit dem die Behörde die Höhe der hinterzogenen Steuern im Nachhinein für die Jahre 2017 bis 2013 berechnet hatte, sei zu hoch, sagte Mauss. Nach seinen Berechnungen habe sich insgesamt lediglich ein Steuerschaden in Höhe von 388.000 Euro ergeben. Die 53-Jährige ist nach Angaben ihres Verteidigers mittlerweile in Privatinsolvenz. Die weit über die Landkreisgrenzen hinaus bekannte Diskothek betreibt sie nicht mehr.

    Ehemalige Discobetreiberin aus Kreis Günzburg soll zu persönlichen Verhältnissen aussagen

    Die zuständige Steuerfahnderin untermauerte später vor dem Schöffengericht mittels eines Kalenders der Angeklagten, in dem sie die Finanzen der Disco zwischen 2014 bis 2017 dokumentiert hatte, die Vorwürfe des Finanzamts. Diese Zahlen unterschieden sich recht deutlich von denen, die sie an die Finanzbehörde gemeldet hatte. „Knapp die Hälfte der Umsätze wurden im Schnitt weggelassen“, lautete das Fazit der Fahnderin. Auf dieser Grundlage habe sie folglich auch die Umsätze für die Jahre 2007 bis 2013 und damit den Rohgewinnaufschlag von 350 Prozent errechnet.

    Beim nächsten Verhandlungstermin am Donnerstag, 10. Dezember, soll ab 13 Uhr noch ein Mitarbeiter der Rentenversicherung den entstandenen Schaden bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Schöffengericht erklären. Außerdem soll die Angeklagte die Möglichkeit bekommen, sich zu ihren persönlichen Verhältnissen zu äußern. Anschließend sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung angedacht. Nach derzeitiger Planung von Richter Markus Eberhard soll noch am selben Tag das Urteil ausgesprochen werden – dies war ursprünglich erst für den 22. Dezember vorgesehen.

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