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Landkreis Günzburg: So profitieren öffentliche Einrichtungen und Vereine von Straftätern

Landkreis Günzburg

So profitieren öffentliche Einrichtungen und Vereine von Straftätern

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    Viele gemeinnützige Vereine mit regionalem und überregionalem Tätigkeitsbereich werden vom Amtsgericht Günzburg unterstützt. Sie erhalten Geldauflagen, die vor Gericht gegen Straftäter verhängt werden.
    Viele gemeinnützige Vereine mit regionalem und überregionalem Tätigkeitsbereich werden vom Amtsgericht Günzburg unterstützt. Sie erhalten Geldauflagen, die vor Gericht gegen Straftäter verhängt werden. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ob Suchtberatung für Drogenabhängige bei der Caritas, Tierfutter im Tierheim in Thannhausen oder die Einrichtung im neuen Günzburger Feuerwehrhaus, all diese Dinge haben eines gemeinsam: Sie werden unter anderem von Straftätern finanziert. Denn die Justiz kann im Rahmen von Gerichtsverhandlungen Geldauflagen verhängen, die in gemeinnützige Zwecke fließen. Auch am Amtsgericht in Günzburg passiert das regelmäßig. Und die Zuweisungen sind begehrt.

    Daran wird Amtsgerichtsdirektor Walter Henle regelmäßig erinnert. „Wir bekommen pro Woche fünf bis sechs Bettelbriefe, viele von regionalen Einrichtungen, manche aber auch von bundesweit agierenden Organisationen.“ So ist beim Amtsgericht an der Ichenhauser Straße eine Sammlung von rund 50 Institutionen zusammengekommen, die regelmäßig mit Geldern bedacht werden.

    Amtsgericht Günzburg: Meist müssen Ersttäter Geldauflagen zahlen

    Rechtlich geregelt ist diese besondere Finanzspritze durch den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung. Der erlaubt, dass ein Strafverfahren vorläufig eingestellt wird – etwa gegen Zahlung einer solchen Geldauflage. Dafür gibt es aber Voraussetzungen. Bei einem Mord etwa besteht diese Möglichkeit nicht. In der Regel kommt dieser Paragraf bei Ersttätern zum Einsatz, die für vergleichsweise harmlose Vergehen vor Gericht stehen. „Ein typischer Fall wäre etwa ein Kleinkrimineller, der am Bahnhof in Günzburg einen Joint gekauft hat und dabei erwischt wird“, erklärt Richter Henle. „Oder ein Ladendiebstahl oder ein Verkehrsunfall, der jedem hätte passieren können.“

    Walter Henle ist Direktor des Amtsgerichts Günzburg.
    Walter Henle ist Direktor des Amtsgerichts Günzburg. Foto: Bernhard Weizenegger

    Der Vorteil sei zum einen, so Henle, dass die Justiz Zeit und damit auch Geld spart, wenn ein Verfahren auf diese Weise vorzeitig endet. Zum anderen gebe es so kein Urteil, das sich später womöglich als Vorstrafe im Führungszeugnis wiederfindet. Anders ist es etwa bei der Geldstrafe, die immer Teil einer Verurteilung ist und zwingend in die Staatskasse wandert. Die Idee hinter der Einstellung gegen Geldauflage ist, Tätern mit relativ geringem Verschulden noch einmal eine Chance zu geben. Ähnliches gibt es auch im Jugendgerichtsgesetz. Hier werden allerdings, da die Angeklagten oft kein Einkommen haben, eher Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt.

    Im Bezirk Memmingen kamen 2019 knapp 300.000 Euro zusammen

    Im gesamten Landgerichtsbezirk Memmingen kamen im Jahr 2019 nach Auskunft des Gerichts 290.535 Euro zusammen. Der Großteil des Geldes, so Walter Henle, komme von den drei Amtsgerichten Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm. Nach seiner Schätzung seien also allein durch Verfahren in Günzburg rund 100000 Euro zusammengekommen. Die Höhe der einzelnen Zahlungen richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten.

    Wie wird das Geld nun verteilt? Darüber entscheide jeder Richter gemäß seiner im Grundgesetz garantierten Unabhängigkeit selbst, erklärt Henle. „Ich persönlich wähle fast ausschließlich regionale Organisationen aus. Häufig sind es solche, die oft mit der Justiz zusammenarbeiten.“ Das habe auch einen erzieherischen Effekt, wenn etwa ein Drogenstraftäter zu einer Suchtberatung gehen muss und diese dann durch eine Geldauflage zugunsten der Caritas quasi selbst bezahlen muss.

    Regionale und überregionale Einrichtungen bekommen Geld vom Amtsgericht

    In einem solchen Fall geht das Geld an den Diözesanverband der Caritas in Augsburg, der auch an der Außenstelle in Günzburg die Suchtberatung anbietet. Mathias Abel, Geschäftsführer für die Region Günzburg und Neu-Ulm, erklärt, dass sein regionaler Verband relativ wenig bekommt. „Wir werden immer wieder für unseren Betreuungsverein bedacht, der Menschen in rechtlichen Sachen unterstützt. Früher nannte man das Vormundschaft. Das Geld fließt dann in die Deckung des Defizits.“

    Mathias Abel ist Geschäftsführer des Caritasverbands für die Region Günzburg/Neu-Ulm.
    Mathias Abel ist Geschäftsführer des Caritasverbands für die Region Günzburg/Neu-Ulm. Foto: Bernhard Weizenegger

    Eine bundesweit tätige Einrichtung, die regelmäßig Geldauflagen bekommt, ist der Weiße Ring. Der Burtenbacher Werner Reiser leitet seit vielen Jahren die Außenstelle im Landkreis Günzburg und erklärt: „Das Geld landet in unserer Zentrale in Mainz. Wenn ich etwas benötige, kann ich einen Antrag stellen und bekomme dann Mittel aus diesem Topf.“ Die Opferhilfe-Organisation organisiert therapeutische Maßnahmen für Opfer von sexueller Gewalt, begleitet Betroffene zu Gerichtsprozessen und stellt Beratungsschecks für Rechtsanwälte aus. Durch Geldauflagen kamen beim Weißen Ring bundesweit im vergangenen Jahr 1,7 Millionen Euro zusammen.

    Tierheim Thannhausen bezahlt Futter vom Geld des Amtsgerichts

    Es werden aber auch immer wieder Vereine aus der Region auf diesem Weg unterstützt. So bekommt der Tierschutzverein Thannhausen nach eigenen Angaben regelmäßig dreistellige Beträge. Die Vorsitzende Conny Stegmann sagt: „Das geben wir für den Unterhalt aus, für Tierarztkosten und Futter. Wir sind komplett spendenfinanziert und sind für solche Mittel sehr dankbar.“ Daneben schicke das Gericht auch immer wieder Jugendliche, die Sozialstunden im Tierheim ableisten müssen.

    Für Amtsgerichtsdirektor Walter Henle ist die Geldauflage eine gute Möglichkeit der Justiz, vor Ort Gutes zu bewirken. Dass sich damit Straftäter freikaufen, sieht er anders. „Die Höhe wird immer so gewählt, dass es den Angeklagten auch wehtut.“ Bestes Beispiel dafür ist der Motorsport-Funktionär Bernie Ecclestone. Dessen Steuer-Strafverfahren wurde 2014 eingestellt gegen eine Geldauflage von 100 Millionen Euro. Das Geld wanderte damals in die Staatskasse.

    Diese Möglichkeit wählt Walter Henle aber so gut wie nie. Er unterstützt lieber Projekte vor Ort. Die Staatskasse, so sagt er, solle sich selbst über Steuern finanzieren. „Der Staat delegiert viele wichtige Aufgaben an gemeinnützige Einrichtungen. Die haben die Unterstützung nötiger.“

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