Die Freude ist groß bei Asylbewerbern, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich hinter sich gebracht haben. Schwarz auf weiß halten sie ihr Bleiberecht in den Händen. Doch das stellt sie und die Kommunen vor eine große Herausforderung: die Wohnungssuche. Denn wer dauerhaftes Bleiberecht erhält, muss nach geltendem Recht die staatliche Unterkunft verlassen und sich eine Wohnung suchen. Bleibt ein Flüchtling im Erstaufnahmelager, wird er zum sogenannten Fehlbeleger.
Landkreis Günzburg