Im südlichen Landkreis Günzburg sind nun auch die ersten Schulklassen in Quarantäne. Grund dafür ist eine positiv auf das Coronavirus getestete Person, die Kontakt mit insgesamt sechs Klassen an einer weiterführenden Schule hatte. Das teilte das Landratsamt Günzburg am Mittwochabend mit.
Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstufe 7, zwei Klassen der Klassenstufe 9, jeweils eine 11. und eine 12. Klasse. Zum Zeitpunkt der ersten Meldung war das Contact-Tracing-Team (CTT) des Landratsamtes damit beschäftigt, den bis zu 150 Schülerinnen und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteilen, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule im Landkreis direkt mit einem Corona-Fall konfrontiert.
Das Corona-Testzentrum in Krumbach fährt die Testkapazitäten hoch
Alle Eltern und Schüler werden so schnell wie möglich von der Schule und dem Gesundheitsamt des Landkreises über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsamtes an die betroffenen Eltern weitergeleitet, in dem beschrieben wird, wie sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler nun verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Das MVZ Krumbach hat für Donnerstag die Testkapazitäten hochgefahren, um alle Schülerinnen und Schüler, die am Mittwoch noch erreicht werden konnten, zu testen. Ihnen werden entsprechende Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheitsamt des Landkreises immer wieder daraufhin, dass die Betroffenen nicht selbständig Arztpraxen zur Testung aufsuchen sollen.
Nach Corona-Fall an Schule: Eltern dürfen trotz Quarantäne weiter zur Arbeit gehen
Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwisterkinder sind von der Quarantäne ausgenommen. Wichtig aber sei, dass das von der Quarantäne betroffene Kind zuhause getrennt von den anderen bleibt und Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektionskette unterbrochen werden, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.
Zugleich weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besprochen. Ausschlaggebend ist meist das Alter des Kindes.
Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entsprechende Elternteil nicht erlaubt sind.
Das Gesundheitsamt Günzburg wird sich so schnell es möglich ist, mit den Eltern und den Schülerinnen und Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworten. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführenden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort. (pm)
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