Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 ist der Landkreis Günzburg einer der Corona-Hotspots in Bayern. Daher gelten seit Mittwoch besondere Regeln - unter anderem eine Ausgangssperre. Dass diese auch eingehalten wird, das kontrolliert die örtliche Polizei. Dazu gehören unter anderem Kontrollfahrten. Die Beamten fragen auch Menschen auf der Straße, wohin sie unterwegs sind.
So sieht die Bilanz aus.
Polizeiinspektion Günzburg
Gegen 21.30 wurden am Mittwoch auf einem Supermarktparkplatz in der Gustav-Stresemann-Str. in Leipheim drei Pkw kontrolliert. In den Fahrzeugen befanden sich insgesamt fünf junge Männer, alle im Alter von 18 Jahren. Alle fünf Männer waren im benachbarten Baden-Württemberg wohnhaft und aus verschiedenen Haushalten. Gegen die Männer wurden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
Weitere Verstöße, insbesondere gegen die Ausgangssperre, konnten keine festgestellt werden. Bei allen überprüften Personen, die draußen angetroffen wurden, lagen Ausnahmen von der Ausgangssperre vor. Hauptsächlich waren es Hundebesitzer, welche ihre Hunde Gassi führten. Es konnten kaum Personen im öffentlichen Raum festgestellt werden. Bei Gesprächen mit einzelnen Bürgern war eine hohe Akzeptanz der aktuellen Maßnahmen festzustellen.
Ausgangssperre: So sieht die erste Bilanz in Krumbach und Burgau aus
Polizeiinspektion Burgau
Die Ausgangssperre im ländlich strukturierten Dienstbereich der PI Burgau wurde von der Bevölkerung vollständig beachtet. Es kam zu keinerlei Verstößen und somit folglich zu keinen Ahndungen. Auffällig beobachtet wurde lediglich ein leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen an den Zufahrten zu den beiden Schnellrestaurants („Drive in“) im autobahnnahen Industriegebiet in Jettingen-Scheppach. Es wurden neben überwiegend landkreisfremden Kennzeichen auch Einheimische festgestellt. Einen Grund zu Beanstandungen gab es jedoch nicht.
Polizeiinspektion Krumbach
Die Bürger halten sich an die neuen Regelungen. Dies ist die Bilanz der Polizeiinspektion Krumbach aufgrund der ersten Feststellungen. Bei Kontrollen, die bislang überwiegend im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden hatten, mussten keine Verstöße geahndet werden. Die wenigen Personen, die unterwegs waren, konnten einen gewichtigen Grund für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung angeben. Zu konkreten Einsätzen aufgrund der neuen Verordnung kam es nicht.
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