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Landkreis Günzburg: Polizei erwischt Trio mit zehn Kilo Marihuana in Pension nahe Günzburg

Landkreis Günzburg

Polizei erwischt Trio mit zehn Kilo Marihuana in Pension nahe Günzburg

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    Der Pendlerparkplatz an der B16 in Deffingen liegt verkehrsgünstig nahe der Autobahn A8. Vielleicht wählten deswegen drei Männer ihn für die Übergabe von knapp zehn Kilogramm Marihuana aus.
    Der Pendlerparkplatz an der B16 in Deffingen liegt verkehrsgünstig nahe der Autobahn A8. Vielleicht wählten deswegen drei Männer ihn für die Übergabe von knapp zehn Kilogramm Marihuana aus. Foto: Bernhard Weizenegger

    In die Pensionen im Raum Günzburg mieten sich oft Feriengäste aus ganz Deutschland ein, um das Legoland zu besuchen. Als am 23. Oktober vergangenen Jahres aber drei Männer aus dem Raum Berlin/Brandenburg nach einer Ferienwohnung fragten, hatten sie keine Achterbahnen und Sehenswürdigkeiten aus Lego im Sinn. Sie wollten ein Drogengeschäft aufziehen. Jetzt wird ihnen der Prozess gemacht.

    Als die Polizei wenig später die Ferienwohnung stürmte, fanden die Beamten dort knapp 10 Kilogramm Marihuana vor. Die Männer waren gerade dabei, es für den Verkauf in Päckchen zu packen. Aber wie kam das Trio überhaupt dazu, den rund 600 Kilometer langen Weg in den Landkreis Günzburg auf sich zu nehmen?

    Drogenübergabe am Pendlerparkplatz in Deffingen

    Laut Anklage fassten der damals 30 Jahre alte Kevin U. und der zur Tatzeit 29-jährige Wolfgang W. spätestens Mitte September 2019 den Entschluss, Rauschgift zu erwerben und es dann gewinnbringend weiter zu verkaufen. Für die Tat holten sich die beiden Deutschen noch einen Dritten ins Boot: Gabriel M., 29, rumänischer Staatsbürger, wie W. wohnhaft in Brandenburg an der Havel. Er sollte ihr Fahrer sein.

    Am Morgen des 23. Oktober fuhren sie los gen Süden. Die Übergabe der Drogen fand gegen 17 Uhr am Pendlerparkplatz Deffingen statt. Wer den Kauf vermittelt hat und wer das Rauschgift letztlich vor Ort übergeben hat, ist laut der Anklageschrift nicht bekannt.

    Wird Cannabis bald legal?

    Gesetzeslage In Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz ist Cannabis, mit 71 weiteren Drogen, als „nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel“ aufgeführt. Deren Anbau, Herstellung, Erwerb oder das Handeltreiben mit ihnen ohne entsprechende Genehmigung können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

    Präzedenzfall Am 18. September 2019 stand ein 24-Jähriger in Bernau vor Gericht. Er war angeklagt wegen des Besitzes von 2,6 Gramm Marihuana. Mit der Begründung, das Verbot sei verfassungswidrig, lehnte der Mann eine Verurteilung ab. Amtsrichter Andreas Müller kam dem nach und beschloss, das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

    Rechtsgrundlage Artikel 100 des Grundgesetzes erlaubt es jedem Richter, ein Gesetz, das er für verfassungswidrig hält, dem höchsten Gericht zur Prüfung vorzulegen. Diese Möglichkeit zu nutzen, dazu hatte unter anderem der Deutsche Hanf-verband aufgerufen.

    Rechtsgeschichte 1994 hatte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit dem Cannabisverbot befasst. Eine erste Anrufung von Richter Müller wurde 2004 abgelehnt.

    Die Männer hatten danach offenbar das Ziel, die Drogen mit einem Marktwert von rund 80.000 Euro sofort verkaufsfertig zu machen. In einem Supermarkt in Ichenhausen kauften sie gegen 19 Uhr ein Vakuumiergerät und fuhren dann in die Pension. Spätestens ab diesem Zeitpunkt, so die Staatsanwaltschaft, musste dem Fahrer M. klar gewesen sein, woran er da beteiligt war. Er ist wegen des Besitzes und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angeklagt, weil er die insgesamt 9919 Gramm Marihuana in seinem Auto transportierte. U. und W. müssen sich wegen des Handeltreibens verantworten. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von Kevin U. im Berliner Stadtteil Wilmersdorf wurden zudem weitere 958 Gramm Marihuana gefunden.

    Mehrere Hinweise gehen bei der Polizei zu den Männern ein

    Dass die Polizei dem Trio so schnell auf die Schliche kam, lag offenbar an mehreren Hinweisen, die rund um die Drogenübergabe bei den Beamten eingingen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Memmingen gegenüber unserer Redaktion berichtete, sei am Abend ein anonymer Hinweis bei den Beamten eingegangen. Auch der Pensionsinhaber habe sich bei der Polizei gemeldet. Und selbst die Lebensgefährtin eines der Angeklagten habe sich in Sorge an die Polizei gewandt.

    Rund neun Monate später wird nun vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen verhandelt. Sechs Beamten führen die Männer in den Saal. Sie sitzen derzeit in den Justizvollzugsanstalten Gablingen, Kempten und Memmingen in Untersuchungshaft. Nach Verlesung der Anklageschrift ist der erste Prozesstag schon wieder vorbei. Nur U.s Verteidiger Steffen Kalauch hat noch etwas in petto. Er beantragt, das Verfahren auszusetzen und den Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufzuheben.

    Prozess am Landgericht Memmingen geht am 13. August weiter

    Als Begründung führt er ein Verfahren des Amtsgerichts Bernau an, das gerade zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht liegt. Das höchste Gericht muss entscheiden, ob die Droge Cannabis weiterhin verboten bleibt (siehe Infokasten). Sollten die Richter in Karlsruhe das Verbot als verfassungswidrig einschätzen, könnte das weitreichende Folgen haben – auch für das Verfahren in Memmingen. Die Kammer prüft den Antrag nun. Dass sie ihm stattgibt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

    Der nächste Prozesstermin ist für den 13. August angesetzt. Dann können sich die Angeklagten selbst zur Sache äußern. Außerdem werden erste Zeugen gehört.

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