Auf sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes soll nach Maßgaben des Vertragsnaturschutzprogramms Wald (VNP Wald) gewirtschaftet werden. Im Landkreis Günzburg kamen die Untere Naturschutzbehörde und die Revierleiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit interessierten Waldbesitzern diesem Ziel ein Stück näher. Gefördert werden können z. B. Totholz und Biotopbäume, Nutzungsverzicht in Schluchtwäldern und der Erhalt von Biberlebensräumen.
Landkreis Günzburg