Wer eine Kläranlage betreibt oder generell Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss eine Abgabe bezahlen. Liegt die Menge der Schadstoffe dabei unter einem bestimmten Grenzwert, lässt sich die Abgabe reduzieren. Mehrere Kommunen aus den Landkreisen Günzburg und Augsburg haben das in Anspruch genommen – und sollen jetzt wegen eines Formfehlers doch viel Geld nachzahlen. Allein im Kreis
Landkreis Günzburg