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Landkreis Günzburg: Mann muss vor Gericht: Wie kam die Pistole auf den Schrank?

Landkreis Günzburg

Mann muss vor Gericht: Wie kam die Pistole auf den Schrank?

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    Am Landgericht Memmingen wird der Fund einer Pistole neu behandelt.
    Am Landgericht Memmingen wird der Fund einer Pistole neu behandelt. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Ein Haus, das Tag und Nacht offen steht, egal ob jemand zu Hause ist oder nicht? Was für viele unvorstellbar klingt, ist auf dem Land üblich. Man kennt sich ja. Einem Geschäftsführer aus dem südlichen Kreis Günzburg wurde das womöglich zum Verhängnis. Er ist überzeugt, dass jemand ihm eine illegale Waffe untergeschoben hat. Weil der Zoll die Pistole bei ihm fand, muss der 59-Jährige sich vor Gericht verantworten. Vor einem Jahr standen Polizei und Zollbeamte vor seiner Tür. Anlass der Durchsuchung war eine Anzeige durch den eigenen Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs. Ob es zu einer Anklage kommen wird, steht nach Auskunft eines Sprechers noch nicht fest.

    Gekommen waren die Ermittler also, um Unterlagen aus der Firma des 59-Jährigen sicherzustellen. Als sie auch die angrenzenden Privaträume durchsuchten, fanden sie auf dem Schlafzimmerschrank eine Pistole und 52 Stück Munition im Nachtkasten, die aber nicht zu der Waffe passte. Die Patronen will der Mann als Mitglied des Schützenvereins schon vor 30 Jahren auf damals noch erlaubte Weise erworben und zwischenzeitlich vergessen haben. Eine waffenrechtliche Erlaubnis für die halbautomatische Walther PPK konnte der Mann nicht vorweisen. Das deutsche Waffengesetz ist hier besonders streng: Wer illegal eine Schusswaffe besitzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.

    Die Anschuldigungen will der Unternehmer nicht auf sich sitzen lassen

    Im Prozess vor dem Amtsgericht Günzburg schwieg der Mann. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant die Waffe nicht kenne, und forderte Freispruch. Weil aber weder die Verteidigung noch die Zeugen eine andere Erklärung für den Waffenfund boten, verhängte das Gericht für den bis dato nicht Vorbestraften eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

    Das will der Unternehmer nicht auf sich sitzen lassen. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Memmingen zeigt er sich nun deutlich gesprächiger. Jeder hätte die Waffe in seinem Schlafzimmer deponieren können, betont er. Das Haus stehe immer offen. „Das ist bei uns halt so“, schiebt er als Erklärung hinterher. In Verdacht hat der Angeklagte seinen Mitarbeiter, der ihn bei der Polizei angezeigt hat. „Er hat gesagt, er versucht, mich zu ruinieren“, erzählt der 59-Jährige. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler ist nicht überzeugt. „Jemand, der Ihnen Böses will, muss ja überreißen, dass bei der Durchsuchung auch das Schlafzimmer durchsucht wird, nicht nur das Büro.“

    DNA-Spuren wurden noch nicht gesichert

    Die Waffe kann nur wenig zur Aufklärung beitragen. Die Ermittler konnten nur herausfinden, dass sie aus alten Polizeibeständen in Schleswig-Holstein stammt. Wie sie nach Mittelschwaben kam, ist unklar. Auch DNA-Spuren wurden bisher nicht gesichert – sehr zum Ärger des Gerichts. Es stellt den Angeklagten vor die Wahl. Man könne mit weiteren Zeugen aus seinem Umfeld und Gutachten zu der Waffe versuchen, ihn doch noch zu entlasten.

    Dass das zu einem Ergebnis führt, davon zeigen sich in der Verhandlung aber weder das Gericht noch die Verteidiger überzeugt. Die Alternative wäre, das Urteil des Amtsgerichts im Großen und Ganzen zu akzeptieren und mit einer reduzierten Strafe davonzukommen. „Ich kann nichts zugeben, wovon ich nichts weiß“, entgegnet der Angeklagte nach Rücksprache mit seinen Anwälten. Es wird also einen neuen Gerichtstermin geben. Ergebnis offen.

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