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Landkreis Günzburg: Inzidenz über 100: Kitas im Landkreis Günzburg müssen schließen

Landkreis Günzburg

Inzidenz über 100: Kitas im Landkreis Günzburg müssen schließen

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    In den Kitas steht wieder eine Notbetreuung bevor.
    In den Kitas steht wieder eine Notbetreuung bevor. Foto: Arno Burgi/dpa

    Der Inzidenzwert im Landkreis Günzburg liegt auch am Freitag über der kritischen 100er-Marke. Wie das Landratsamt Günzburg auf seiner Webseite vermeldet, gelten für den Betrieb der Kitas und Schulen in der kommenden Woche von Montag, 29. März, bis Sonntag, 4. April, deshalb verschärfte Regeln. In der Praxis hat dies allerdings nur auf die Kitas Auswirkungen, da im genannten Zeitraum an den Schulen bekanntlich Osterferien sind.

    Für den Betrieb der Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gelten nach Angaben des Landratsamtes folgende Regeln: Die Einrichtungen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung, so die Mitteilung, werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

    Regeln gelten unabhängig vom Inzidenzwert bis Sonntag, 4. April

    Es sei bezüglich der Regeln unerheblich, ob der Landkreis Günzburg die maßgebliche Inzidenz von 100 in der kommenden Woche wieder unterschreitet. Die Regelungen gelten unabhängig davon bis einschließlich Sonntag, 4. April, teilt das Landratsamt mit.

    Eine erneute Inzidenzeinschätzung für die Woche vom 5. April bis 11. April erfolge aufgrund der anstehenden Osterfeiertage bereits am Donnerstag, 1. April und werde wieder auf der Internetseite des Landratsamts und im Amtsblatt des Landkreises bekannt gegeben.

    Schüler, die per Distanzunterricht nicht zu erreichen sind, haben es schwer, verpassten Lernstoff wieder aufzuholen.
    Schüler, die per Distanzunterricht nicht zu erreichen sind, haben es schwer, verpassten Lernstoff wieder aufzuholen. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

    Auch für die Schulen im Landkreis hätte der Inzidenzwert Folgen, wenn keine Osterferien wären. In der Theorie gelten hier folgende Regeln: In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder es findet Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

    Präsenzunterricht wäre nur mit negativem Corona-Test möglich

    Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nach Angaben des Landratsamts nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Soweit Tests in der Schule vorgenommen werden, verarbeitet die Schule das Testergebnis ausschließlich für den schulischen Zweck der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts; eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt, heißt es in der Mitteilung. Das Testergebnis werde höchstens 14 Tage aufbewahrt. (zg)

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