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Landkreis Günzburg: Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten im Landkreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten im Landkreis Günzburg

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    Die Corona-Krise hat die Gesellschaft kräftig durcheinandergewirbelt. Auch Weihnachten wird in diesem Jahr anders als gewohnt ablaufen.
    Die Corona-Krise hat die Gesellschaft kräftig durcheinandergewirbelt. Auch Weihnachten wird in diesem Jahr anders als gewohnt ablaufen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Um Infektionsketten zu unterbrechen, handhabt der Landkreis Günzburg einige Bereiche strenger, als der Freistaat Bayern, teilt das Landratsamt mit. So wird der Landkreis ab kommender Woche von Besuchern in Krankenhäusern den Nachweis eines negativen Schnelltests verlangen, bevor sie die Gesundheitseinrichtungen betreten dürfen. Das ist derzeit bayernweit nur in Seniorenheimen Pflicht. Auch in diesem Fall war der Landkreis mit seinen diesbezüglichen Regelungen vorausgegangen.

    Grund dafür ist laut Landratsamt, dass der Landkreis dort testen will, wo sich besonders viele gefährdete Menschen aufhalten. "Zwar gehen damit die Inzidenzzahlen entsprechend nach „oben“, zugleich aber können hier Infektionsketten schnell erkannt und unterbrochen, werden anstatt diese im Dunkeln zu belassen", heißt es in der Mitteilung.

    Trotz Corona-Lockdown: Dringende Operationen werden weiter durchgeführt

    Zugleich werden die Krankenhäuser elektive, also verschiebbare Eingriffe, neu terminieren müssen. Die Regierung von Schwaben hat verfügt, dass Krankenhäuser ihre stationären Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten und anderen Notfallpatienten reservieren müssen. Operationen die dringlich sind, werden weiterhin durchgeführt.

    Zudem gilt nach Angaben des Landratsamt wie vor dem Lockdown im Landkreis Maskenpflicht im Außenbereich, wenn sich Warteschlangen bilden. Dies ist per Allgemeinverfügung festgelegt worden.

    Zugleich werden derzeit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen des Landkreises, die weiterhin Hausbesuche machen müssen, regelmäßig mit Schnelltests auf das Coronavirus getestet.

    Weihnachten mit Corona: Landkreis Günzburg legt strenge Regeln fest

    Nicht zuletzt werden die Testzentren auch über Weihnachten arbeiten: Am 24. und 26. Dezember werden dort vom Gesundheitsamt vereinbarte „Schnelltests“ für Menschen angeboten, die in Quarantäne sind und ab dem 10. Tag „abgestrichen“ werden können. Der Wunsch des Landratsamts ist, dass sie mit dem schnellen – und hoffentlich negativem – Testergebnis baldmöglichst entlassen werden können, um die Feiertage mit ihren engsten Familienangehörigen zu verbringen.

    Zugleich wird der Landkreis in einem anderen Bereich wiederum strenger während der Feiertage vorgehen, als dies der Freistaat tut: So gilt auch während der Weihnachtsfeiertage, dass Besucher in sozialen Einrichtungen einen negativen Corona-Test nachweisen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Auch dies ist per Allgemeinverfügung geregelt. (pm)

    Der Lockdown in Bayern wird verschärft. Welche Treffen sind noch erlaubt? Was heißt "Ausgangssperre"? Und welche Regeln gelten an Weihnachten und Silvester im Freistaat? Ein Überblick: Corona-Regeln in Bayern: Was gilt an Weihnachten und an Silvester?

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