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Landkreis Günzburg: Corona: Landratsamt hebt Maskenpflicht an Grundschulen auf

Landkreis Günzburg

Corona: Landratsamt hebt Maskenpflicht an Grundschulen auf

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    An den Grundschulen im Landkreis Günzburg kann die Maske auch weiterhin im Unterricht abgelegt werden.
    An den Grundschulen im Landkreis Günzburg kann die Maske auch weiterhin im Unterricht abgelegt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa (Symbolbild)

    25 neue Corona-Fälle verzeichnete der Landkreis Günzburg am Freitag. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stieg damit auf 66,13. Insgesamt sind bisher 573 Fälle im Landkreis registriert worden. Damit bleibt die Corona-Ampel weiter auf rot. Eine umstrittene Maßnahme bei dieser Infektionslage hat das Landratsamt nun aber kassiert: Ab Freitag, 23. Oktober, gilt an den Grundschulen im Landkreis Günzburg keine Maskenpflicht im Unterricht.

    Dies ist Teil einer Allgemeinverfügung, die Landratsamt am Donnerstag erlassen hat. Mit der Allgemeinverfügung wird Grundschülern innerhalb ihres Klassenverbundes erlaubt, im Unterricht am Platz die Maske abzusetzen. Dies gilt auch auf Außenflächen, wenn sich der feste Klassenverbund im Außenbereich getrennt von anderen Klassenverbünden aufhält. Gleiches gilt laut Landkreis auch für eine feste Gruppe der schulischen Ganztagesangebote oder der Mittagsbetreuung. Damit folgt der Landkreis Günzburg anderen schwäbischen Landkreisen, die sich bereits über die Anordnung hinweggesetzt haben.

    Maskenpflicht an Grundschulen besteht bei gemischten Klassen weiter

    Sollten Grundschüler allerdings aus mehreren Klassen zusammen Unterricht haben, wie beispielsweise im Religionsunterricht, dann bittet das Gesundheitsamt weiterhin darum, Maske zu tragen. Im Sportunterricht der Grundschulen des Landkreises besteht weiterhin und bis auf Weiteres keine Maskenpflicht. Aufrecht erhalten wird die Maskenpflicht dagegen an weiterführenden Schulen.

    Nichts ändert sich dagegen für die Kindergärten im Landkreis Günzburg. Es gilt weiterhin die Stufe 2 des Rahmenhygieneplanes des bayerischen Sozialministeriums. Das bedeutet, dass das Personal Mund-Nasen-Schutz tragen und die Kinder in festen Gruppen bleiben müssen. Das Landratsamt begründet die Entscheidung damit, dass das bisherige Infektionsgeschehen außerhalb der Grundschulen und Kinderbetreuungsstätten im Landkreis Günzburg stattfand.

    Der Landkreis behält sich aber vor, Änderungen an der Allgemeinverfügung vorzunehmen oder diese ganz zurückzunehmen, sollte sich das Infektionsgeschehen derart entwickeln, dass der Landkreis die Notwendigkeit hierzu sieht.

    Landkreis Günzburg: Vereine dürfen sich weiterhin treffen

    Der Landkreis weist darüber hinaus darauf hin, dass sich mit dem „Umschalten“ der bayerischen Corona-Ampel von „gelb“ auf derzeit „rot“ nichts an den allgemeinen Regelungen für Vereine ändert. Sofern diese ein Hygienekonzept haben, das den aktuell geltenden Regelungen entspricht, dürfen Sportvereine, Musikvereine und andere Vereine ihren Freizeitveranstaltungen nachgehen. Das bedeutet, dass geplante Sportveranstaltungen, wie Ligaspiele im Fußball oder auch die deutsche Meisterschaft der Mountainbiker, nicht gefährdet sind.

    Ähnliches gilt für den Besuch von Hallenbädern: Sofern Abstands- und sonstige Hygieneregelungen eingehalten werden, steht dem Besuch eines Hallenbades nichts entgegen.

    Corona: Diese Maßnahmen gelten im Landkreis Günzburg

    Grundsätzlich gilt es jedoch darauf zu achten, dass auch keine privaten Feiern über fünf Personen oder zwei Haushalten stattfinden. Auch gilt im Landkreis Günzburg für die Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr. (pm, sial)

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