Gerade in Supermärkten sieht man sie häufig: Sogenannte Klarsichtmasken aus Kunststoff werden häufig statt eines Mund-Nase-Schutzes aus Stoff getragen, weil sie das Atmen angenehmer machen. Experten bezweifeln schon seit längerem, dass sie denselben Schutz bieten wie die eng anliegenden Masken. Eine Studie der Hochschule München hatte dies jüngst bestätigt, das bayerische Gesundheitsministerium hatte sie deshalb verboten.
Jetzt machte auch das Landratsamt in Günzburg deutlich: Kunststoffmasken, die nach unten oder zur Seite offen sind, gelten nicht als zulässige Mund-Nase-Bedeckung. "Wer eine Klarsichtmaske trägt, der schützt sich und seine Mitmenschen nicht ausreichend vor dem Corona-Virus, wie neue Studien belegen", schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Falsche Maske: Im Kreis Günzburg droht ein Bußgeld von 250 Euro
Wie entsprechende Studien belegen, kann die Klarsichtmaske feine Partikel, die beim Sprechen, Husten und Singen entstehen - sogenannte „Aerosole - nicht ausreichend zurückhalten. Damit entsprechen sie – ebenso wie Visiere - nicht mehr den aktuellen Vorgaben an eine sichere Maske.
Daher gilt auch für den Landkreis Günzburg ab sofort: Es muss eine eng anliegende Barriere geschaffen, also eine textile Maske getragen werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 250 Euro.
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