Bestes Sommerwetter lockt immer mehr Menschen aufs Fahrrad. Mitunter kann es voll werden auf Radwegen und im Straßenverkehrsraum. Viele Familien sind auf Tour oder Kinder sind auch mal alleine auf dem Rad unterwegs zum Freund, der in einem anderen Gebiet der Stadt wohnt. In der vierten Grundschulklasse machen die Kleinen zum ersten Mal normalerweise einen „Führerschein“ in Bayern. Mit der
„Dieses Jahr müssen wir sagen, dass die Ausbildung in der Jugendverkehrsschule leider nicht so stattgefunden hat, wie wir es uns wünschen“, sagt Claus Schedel von der Polizeiinspektion in Krumbach. „Es gibt wegen Corona einen ganzen Jahrgang Kinder, die wir nicht praktisch beschulen konnten“, erklärt Verkehrssachbearbeiter Marcus Praschivka, der gemeinsam mit Kollegin Ulrike Heisch normalerweise die Schulen besucht zu dieser Thematik und auf dem Verkehrsübungsplatz an der Lichtensteinstraße mit den Kindern das Einhalten der Reglen im Straßenverkehr übt. Die Regelungen für den Unterricht der Jugendverkehrsschule seien vom Kultusministerium gemeinsam mit dem Innenministerium gekommen.
Diese Schulen betreut die Polizeiinspektion Krumbach
357 Viertklässler im Bereich der Polizeiinspektion Krumbach bekommen also dieses Jahr keinen Fahrradführerschein. Die Krumbacher Polizisten besuchen sie in den Grundschulen Krumbach, Thannhausen, Deisenhausen, Neuburg/Kammel, Ziemetshausen, Münsterhausen und Balzhausen.
„Dieses Jahr können wir gerade noch die Themen ’Linksabbiegen’ und ’Toter Winkel’ nachholen“, so Praschivka. Zusammen mit den örtlichen Feuerwehren hat er organisiert, dass ein Feuerwehr-Lkw auf den jeweiligen Schulhof gefahren wird. „Die Kinder können dann am eigenen Leib erfahren, wie es ist, auf Fahrrad oder Roller direkt neben dem Lkw zu stehen, und worauf sie achten sollen“, so der Verkehrssachbearbeiter. Sie dürfen auch selber im Führerhaus einmal Platz nehmen und dabei erkennen, dass ein Lkw-Fahrer ein radelndes Kind, welches neben dem Fahrzeug wartet, gar nicht sehen kann.
Dennoch machen sich die Polizisten Sorgen um die Kinder ohne Radführerschein. Die theoretischen Inhalte sollen zwar von Schulseite her noch unterrichtet werden, dennoch könne der notwendige praktische Unterricht nicht einfach in der fünften Klasse nachgeholt werden. Zu viel müsse da organisiert werden und es gebe auch versicherungsrechtliche Fragen. Denn nur bei einer Schulveranstaltung – so wie es in der vierten Klasse organisiert ist, - seien die Kinder versichert. Die Polizei von sich aus könne eine solche Veranstaltung - zum Beispiel als Ferienprogramm - gar nicht aus organisieren.
Auch Eltern sollten einen Fahrradhelm tragen
Umso wichtiger sei es darum, dass Eltern bei Radausflügen Vorbild für ihre Kinder sind. Es gebe zwar in Deutschland keine Helmpflicht beim Radfahren, aber Eltern sollten bei ihren Kindern auf das Helmtragen bestehen und selber am Besten auch einen aufsetzen. Wichtig sei auch die richtige Einstellung des Helms, damit er gut sitzt. Leider sprächen Unfallzahlen mit Fahrrädern oder den oft als E-Bikes bezeichneten Pedelecs für sich, ergänzt Praschivka. Er hat die Zahlen für den Inspektionsbereich Krumbach von 2019 herausgesucht. Es gab insgesamt acht bei Unfällen schwer verletzte Radler, von denen fünf keinen Helm trugen. 23 leicht Verletzte verzeichnet die Unfallstatisik. Von ihnen fuhren 15 ohne die schützende Zusatzschale auf dem Kopf.
Im nördlichen Landkreis Günzburg schulen Marlene Schmid von der Polizeiinspektion Günzburg und ihr Kollege Herbert Bissinger aus Burgau die jungen Radfahrer. bei 271 von ihnen konnten sie im Herbst 2019 die Fahrradausbildung noch abschließen . „Das waren weitgehend die Schüler aus dem Bereich der
Tipps der Polizei für Radfahrer
Diese Tipps geben die Polizisten jungen wie älteren Radfahrern noch mit:
Kinder bis sieben Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, bis zehn Jahre dürfen sie es. Eine erwachsene Begleitperson darf per Fahrrad dann ebenfalls den Gehweg benutzen.
Das blaue Radwegschild (oft kombiniert mit dem Fußgängerweg) bedeutet, dass eine Benutzungspflicht besteht.
- Ist ein Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet, dürfen Radler dort mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen aber beachten, dass Fußgänger immer Vorrang haben und nicht behindert, gefährdet oder „gescheucht“ werden dürfen.
- Das Fahrrad sollte möglichst regelmäßig gewartet werden.
- Alle Verkehrsteilnehmer, auch Radler, sollten aufeinander Rücksicht nehmen und auch einmal im Notfall auf ein Vorrecht verzichten.
- Die Handynutzung auf dem Rad ist verboten.
- Gepäck sollte sicher auf dem oder am Fahrrad befestigt werden.
- Bei Lkw-Verkehr, ruhig mal auf den Gehweg ausweichen und das Rad dort schieben.
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