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Landkreis Günzburg: Beherbergungsverbot: Hoteliers im Kreis Günzburg waren verunsichert

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Beherbergungsverbot: Hoteliers im Kreis Günzburg waren verunsichert

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    Markus Müller, Hotelmanager in Drexel´s Parkhotel am Schloss in Krumbach sieht das Beherbergungsverbot kritisch - er bemängelt fehlende klare Regeln.
    Markus Müller, Hotelmanager in Drexel´s Parkhotel am Schloss in Krumbach sieht das Beherbergungsverbot kritisch - er bemängelt fehlende klare Regeln. Foto: Sandra Haupt

    Wichtiger Hinweis vom 16. Oktober: Dieser Artikel entstand noch vor der Ankündigung, dass das Beherbergungsverbot in Bayern aufgehoben wird. Zum Zeitpunkt der Gespräche unserer Redaktion mit den Hoteliers war das Beherbergungsverbot noch in Kraft.

    Im Krumbacher Hotel Diem hat die Corona-Pandemie ihre Spuren hinterlassen. Zwar sei die jetzige Lage glücklicherweise wieder „ganz gut“ so Karl Diem, Seniorchef des Diem Hotels, aber insgesamt beschreibt er die Situation als „unguten Zustand“. Laut Diem seien einige seiner üblichen Gäste jetzt aus aktuellen Risikogebieten und er dürfe sie somit eigentlich nicht beherbergen. Darunter seien besonders Langtouren-Fahrradfahrer.

    Mit diesen Problemen ist das Hotel Diem nicht alleine. Die Hotels im Landkreis Günzburg müssen nun erst mal die neuen Regeln des Beherbergungsverbots in Bayern beachten. Diese sagen aus, dass Touristen aus deutschen Risikogebieten einen negativen Corona-Test zum Nachweis vorlegen müssen, um in einem bayrischen Hotel zu übernachten. Dieser darf maximal 48 Stunden alt sein. Dann dürfen sie in Bayern in Hotels übernachten.

    Laut dem Landratsamt Günzburg handle es sich dabei um keine grundlegende Änderung, da dementsprechende Regelungen bereits seit Längerem angewendet würden. Einige Hotels haben aber mit der bürokratischen Umsetzung zu kämpfen.

    Legoland Feriendorf ist vom Beherbergungsverbot besonders betroffen

    Besonders das Legoland Feriendorf ist davon betroffen. Hier werde jeder demnächst kommende Gast aus einem deutschen Risikogebiet per Telefon über die neuen Bedingungen verständigt, so Marion Pachmann, Pressesprecherin des Legolands. Dazu kommt, dass der Park mit verbundenem Hotel international sehr beliebt sei. Aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland seien die internationalen Besucherzahlen rapide gesunken. Das hätten die Gäste, die aus dem Inland anreisen, relativ gut aufgefangen. Diese Besucherzahlen werden laut Pachmanns Einschätzung jetzt aber ebenfalls stark einbrechen. Der Park selbst darf ohne vorliegendes negatives Corona-Testergebnis auch von Personen aus Risikogebieten betreten werden. Für eine Übernachtung gelten jedoch andere Bestimmungen. Macht das Sinn?

    Das Feriendorf im Legoland Deutschland Resort in Günzburg ist eine beliebte Urlaubs-Destination. Die Übernachtungskapazität beträgt aktuell 136 Zimmer mit 622 Betten.
    Das Feriendorf im Legoland Deutschland Resort in Günzburg ist eine beliebte Urlaubs-Destination. Die Übernachtungskapazität beträgt aktuell 136 Zimmer mit 622 Betten. Foto: Bernhard Weizenegger

    „Mit logischen Menschenverstand betrachtet, ist das nicht sinnvoll“, so Pachmann. Allerdings würden sich dann, laut Pachmann, weniger Gäste aus entfernteren Risikogebieten auf den Weg machen. Die durchschnittliche Fahrzeit, die Legofreunde auf sich nähmen, um zum Park zu gelangen, seien ohne Übernachtungsmöglichkeiten rund zwei Stunden.

    „Für viele ist der Test ein Problem“, so Pachmann. In Bayern ist der Corona-Test zwar kostenlos, doch das gilt nicht für alle Bundesländer. Komme eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, wo ein Test um die 100 Euro koste, findet sie es verständlich, dass diese die Reise nicht antreten wolle. Deshalb biete das Legoland die Möglichkeit an, seinen gebuchten Aufenthalt zu verschieben oder zu stornieren.

    Theoretisch wären diese Kosten laut dem Landratsamt Günzburg keine amtlich bedingten Stornierungskosten. Somit könne ein Kunde seine Buchung nicht mit dieser Begründung zurückziehen und müsse mit den üblichen Stornogebühren rechnen. Doch viele Hotels befürchten, dennoch auf den Stornierungskosten sitzen zu bleiben. Karl Diem findet Söders Forderungen „krass“. Schlussendlich müsse er als Hotelier bei einer Stornierung die Kosten tragen, so Diem. Trotz schwerer Zeiten stehe Konsequenz im Bereich Hygiene bei ihm an oberster Stelle, um das Beste aus der Situation zu machen.

    Laut Markus Müller, Hotelmanager in Drexel’s Parkhotel am Schloss in Krumbach, seien die Stornierungsbedingungen nicht komplett klar geregelt. Nach seiner Einschätzung schütze Unwissenheit den Kunden nicht und dieser habe die Stornokosten zu tragen. Allgemein habe das Parkhotel hauptsächlich Geschäftsreisende, die nicht von der Regel betroffen sind. Um auch bei Touristen den Vorgaben entsprechend zu handeln, überprüfe man bei einer Buchung nun immer die angegebene Postleitzahl. Würde die auf der Risikogebietscheckliste des Bayrischen Hotel- und Gaststättenverbands auftauchen, müsse man einem Gast die Übernachtung verwehren, so Müller. Problematisch sei dabei, dass die Adressen nicht zwingend wahrheitsgetreu angegeben seien. Da helfe laut Müller nur der „Glaube an den gesunden Menschenverstand“. Insgesamt werde so der Hotelbetrieb „aufwendiger und kostenaufwendiger“, so Müller.

    Viele Hoteliers finden die Ausnahmeregelung fragwürdig

    Das bestätigt Celina Feuchtmayr vom Autenrieder Brauereigasthof mit angeschlossenem Hotel. Das Überprüfen der Adressen erschwere die Arbeit an der Rezeption erheblich, so Feuchtmayr. Auch ihr Hotel habe die Stornierungskosten übernommen, aus Kulanz gegenüber den Gästen. Kritisch sei laut Feuchtmayr die mit dem Beherbergungsverbot verbundene Planungsunsicherheit. Diese Unsicherheit sei bereits jetzt anhand vermehrter Buchungsstornierungen für die kommenden Monate ablesbar. Neubuchungen seien ebenfalls betroffen und im Vergleich zum vorherigen Jahr stark rückläufig.

    Aktuell könne man zwar noch nicht einschätzen, wie sich die Situation weiter entwickle, so der Geschäftsführer der Regionalmarketing Günzburg, Axel Egermann. Für mehr Klarheit in der jetzigen Verwirrung sorge aber ein Newsletter für Beherbergungsbetriebe. Bei Fragen können sich Hoteliers zusätzlich an das Regionalmarketingteam Günzburg wenden. Dort gab es auch schon einige Anfragen zum Thema. Laut Egermann kam unter anderem die Frage auf, ob Besucher aus bayrischen Risikogebieten bei einer Übernachtung in Bayern betroffen wären. Hier sei die Antwort „nein“. Diese Ausnahme der Regelung ist für viele Hoteliers fragwürdig.

    Erst am Mittwoch hatten die deutschen Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen darüber diskutiert, ob das Beherbergungsverbot bestehen bleibt oder ob es fällt. Sie kamen zu keiner Einigung: Bislang gibt es keine einheitliche Regelung für die Bundesländer. Am 8. November soll die politische Debatte fortgesetzt werden. Solange werden Hoteliers ihren Mehraufwand bei Buchungen noch betreiben und aushalten müssen.

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