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Landkreis Günzburg: Ausgangssperre, Distanzunterricht und Co.: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Günzburg

Landkreis Günzburg

Ausgangssperre, Distanzunterricht und Co.: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Günzburg

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    Schilder am Eingang eines Behördengebäudes des Landratsamts Günzburg informieren während der Corona Pandemie über die Tragepflicht einer Mund-Nasenschutz-Maske. Gesundheit Sicherheit Schutz Vorsorge
    Schilder am Eingang eines Behördengebäudes des Landratsamts Günzburg informieren während der Corona Pandemie über die Tragepflicht einer Mund-Nasenschutz-Maske. Gesundheit Sicherheit Schutz Vorsorge Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Corona-Pandemie hat nicht nur den Landkreis Günzburg fest im Griff. Bayern- und deutschlandweit sind die Zahlen anhaltend hoch. Deshalb gelten seit Mittwoch, 9. Dezember, verschärfte Maßnahmen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Besonders strenge Regeln gelten für sogenannte Hotspots, also Städte und Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Der Landkreis Günzburg ist ein solcher Hotspot. Daher gelten, wie das Landratsamt Günzburg in einer Pressemitteilung mitteilte, für den Kreis Günzburg folgenden Regeln - vorerst bis 5. Januar 2021.

    Ausgangssperre

    Neben der landesweit geltenden Ausgangsbeschränkung, gilt im Landkreis Günzburg zudem eine erweiterte Ausgangssperre. Sie kann erst dann aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert mindestens 7 Tage nacheinander unter der Grenze von 200 liegt.

    Die Ausgangssperre, die seit heute für den Landkreis Günzburg festgelegt ist, gilt für alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus triftigen Gründen zulässig. Darunter fallen die Arbeit oder dienstliche Tätigkeiten, medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, ähnliche gewichtige und unabweisbare Gründen. An den Weihnachtstagen vom 24. - 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.

    So sind die Corona-Regeln im Landkreis Günzburg

    Schulunterricht

    Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt generell bayernweit Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz von über 200 müssen allerdings auch diese Klassen komplett in den Distanzunterricht. Ausnahmen gelten für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schularten. Bis zur Jahrgangsstufe 7 sowie in BOS/FOS wird der Präsenzunterricht beibehalten. Auch an allen beruflichen Schulen findet Distanzunterricht statt.

    Mehr dazu lesen Sie hier: "Lernen zuhause": Was das für Schüler und Lehrer im Kreis Günzburg bedeutet

    Maskenpflicht

    Desweiteren gilt eine ausgedehnte Maskenpflicht, nicht nur in Schulen, öffentlichen Gebäuden, im ÖPNV und in Geschäften, sondern auch an bestimmten Orten im Freien. So muss etwa auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Günzburg Maske getragen werden. Auch in Gottesdiensten ist Maske Pflicht. Ein generelles Maskengebot auf belebten öffentlichen Plätzen, etwa in Innenstädten, gibt es nicht.

    Seniorenheime

    Die Alten- und Pflegeheime gelten im Landkreis Günzburg als "Hotspots im Hotspot". In zahlreichen Einrichtungen gab und gibt es Corona-Fälle. Teils stehen komplette Heime unter Quarantäne, so wie zum Beispiel in Krumbach. Deshalb dürfen Bewohner von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die nicht komplett geschlossen sind, nur noch maximal einen Besucher pro Tag empfangen. Dieser muss einen negativen Coronatest vorweisen, der unmittelbar vor dem Besuch gemacht wurde, und eine FFP2-Maske tragen. Die Beschäftigten sollen mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.

    Eine Übersicht über die bayernweiten Regelungen finden Sie hier: Ausgangsbeschränkungen: Was ist in Bayern noch erlaubt?

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