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Krumbach: VG Krumbach: Lösung für Krippenplätze

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VG Krumbach: Lösung für Krippenplätze

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    Krippenplätze für Kinder: Vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach gehen jetzt einen gemeinsamen Weg (Symbolbild).
    Krippenplätze für Kinder: Vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach gehen jetzt einen gemeinsamen Weg (Symbolbild). Foto: MN-Archiv

    In einen Kindergarten gehen Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren bis zur Einschulung. Für Eltern mit kleineren Kindern gibt es die Möglichkeit, ihre Kleinen in eine Kindergrippe zu geben, sofern eine in einer gut erreichbaren Nähe ist.

    In der Gemeinde Breitenthal ist diese Möglichkeit aus Platzgründen bis jetzt nicht gegeben. Auf Interesse bei den Gemeinderatsmitgliedern stieß deshalb das Angebot der Gemeinde Deisenhausen, sich an der Einrichtung einer Kinderkrippe zu beteiligen. Deisenhausens Bürgermeister Norbert Weiß wurde gebeten, dem Gemeinderat das Konzept der neuen

    Der Bedarf ist vorhanden. Aktuell gibt es im Günztal keine Kinderkrippen. Die Gemeinden Ebershausen und Wiesenbach haben eine Beteiligung bereits zugesagt. Die Baukostenberechnung beträgt bei einer zweigruppigen Kinderkrippe 1,79 Millionen Euro. Eine Förderung bis 80 Prozent ist möglich.

    Abrechnung nach der Zahl der angemeldeten Kinder

    Die Betriebskosten werden nach der Zahl der angemeldeten Kinder abgerechnet. In der Planung für die nächsten fünf Jahre wird mit einem Platzbedarf für 24 Kinder gerechnet. In der Kalkulation entfallen auf Breitenthal 5,7 Plätze, auf Deisenhausen 4, Ebershausen 4,2 und Wiesenbach 10,6 Plätze. Der Gemeinderat Breitenthal hat einer Beteiligung an der Kinderkrippe ohne Gegenstimme zugestimmt.

    Fischzucht

    In Punkt zwei der Tagungsordnung war die Koi-Fischzucht in Nattenhausen ein Thema. Sie steht zum Verkauf. Ein Interessent möchte statt Koi-Fische, Forellen und Karpfen züchten. Auf dem Dammwildgehege plant er später einen Gnadenhof für Pferde einzurichten.

    Die bestehenden Gebäude sollen als Wohnung für den Betreiber dienen und dafür umgebaut werden. Da aber das Vorhaben im Außenbereich liege, sei eine Bauerlaubnis nicht möglich, hieß es im Gemeinderat. Sie wurde wie bereits bei früheren Anfragen abgelehnt. Auch ein Erwerb des Areals durch die Gemeinde wurde diskutiert, aber als nicht von Bedeutung abgelehnt.

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