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Krumbach: Nach Biss in Krumbach: Maulkorb- und Leinenzwang für den Hund

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Nach Biss in Krumbach: Maulkorb- und Leinenzwang für den Hund

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    Old English Bulldogs können bis zu 30 Kilogramm schwer werden. Es handelt sich um eine Rückzüchtung der Englischen Bulldogge. Der Hund, der das Mädchen angriff, ist ein Old English Bulldog-Rüde.
    Old English Bulldogs können bis zu 30 Kilogramm schwer werden. Es handelt sich um eine Rückzüchtung der Englischen Bulldogge. Der Hund, der das Mädchen angriff, ist ein Old English Bulldog-Rüde. Foto: Wikipedia, freie Lizenz

    Ein Biss in das Gesicht eines sechsjährigen Mädchens: Auf den Vorfall, der sich vor Kurzem in der Krumbacher Innenstadt ereignete, hat die Stadt

    Das sechsjährige Mädchen war nach dem Zwischenfall mehrere Tage in der Augsburger Kinderklinik behandelt worden. Bei der Verletzung handelte es sich um eine Fleischwunde (mehr zu dem Vorfall lesen Sie hier: Nach Hundebiss ins Gesicht: Sechsjährige muss im Krankenhaus bleiben ).

    Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen

    Gegen den Halter des Hundes war ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet worden. Wie Claus Schedel, Sprecher der Krumbacher Polizeiinspektion auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sei dieses noch nicht abgeschlossen, der Fall befinde sich noch in Bearbeitung. Ihre Vorgehensweise stimme die

    Der Hund, der das Mädchen attackiert hat, war bereits im August dieses Jahres in einen Vorfall verwickelt. Das Tier hatte damals einen anderen Hund attackiert und ferner auch die Halterin dieses Hundes verletzt. Diese hat seinerzeit Anzeige erstattet.

    Vorfälle sollen der Polizei gemeldet werden

    Ist der Hund noch weitere Male durch Bissattacken auffällig geworden? Drechsler und Schedel erklären, dass sie konkret nur über die beiden genannten Fälle informiert worden seien. Drechsler rät Menschen, die durch eine Hundeattacke verletzt worden sind, generell dazu, Vorfälle dieser Art offiziell der Polizei zu melden. Nur wenn eine solche Meldung vorliege, habe die Stadt auch eine Handhabe, wie im gegenwärtigen Fall einen Maulkorb- und Leinenzwang zu verordnen. Es komme allerdings eben auch immer wieder vor, dass Menschen, die gebissen worden seien, dies nicht melden würden.

    „Einfach zu sagen: Das ist ein wilder, aggressiver Hund, das reicht aber nicht aus“, hebt Drechsler hervor. Die Stadt könne nur bei der offiziellen Meldung eines Vorfalls über die Polizei aktiv werden. Der einmal verordnete Leinen- und Maulkorbzwang könne, so Drechsler, wieder aufgehoben werden, wenn durch einen Sachverständigen ein Gutachten vorgelegt werde, dass der jeweilige Hund nicht mehr gefährlich sei. In den vergangenen Jahren habe es immer wieder einzelne Fälle mit Bissattacken gegeben, erklärt Drechsler. Eine tendenzielle Zunahme solcher Zwischenfälle gebe es aber nicht.

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