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Krumbach/Landkreis: Beim Straßenausbau sieht Sauter die Weichen weiterhin gut gestellt

Krumbach/Landkreis

Beim Straßenausbau sieht Sauter die Weichen weiterhin gut gestellt

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    Beim Straßenausbau gibt es eine Reihe von Neuregelungen. In Stadt- und Gemeinderäten sorgt dies immer wieder für anhaltende Diskussionen.
    Beim Straßenausbau gibt es eine Reihe von Neuregelungen. In Stadt- und Gemeinderäten sorgt dies immer wieder für anhaltende Diskussionen. Foto: Manfred Sendlinger (Symbolfoto)

    Wegfall der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau: Diese Neuregelung sorgt in Stadt- und Gemeinderäten derzeit immer wieder für heftige Diskussionen – wie beispielsweise im Krumbacher Bauausschuss. Wie können die Kommunen ihre Bauvorhaben finanzieren? Wie sieht die Neuregelung durch die Landespolitik konkret aus? Wir sprachen darüber mit dem CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter. Mit Blick auf den offensichtlich vorhandenen Informationsbedarf möchte Sauter bald einen hochkarätigen Experten zum Thema in die Region holen. Der Freistaat werde den

    Vor Kurzem wurde die Regelung, dass Anlieger bei der Sanierung bestehender Straßen zur Kasse gebeten werden, abgeschafft. In Krumbach hatte die Stadt beispielsweise bei der Sanierung der Buchstraße (rund 600000 Euro Kosten) mit Anliegerbeiträgen von 480000 Euro gerechnet. Die fallen in

    Alfred Sauter: Das vom Bayerischen Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sieht eine Erstattung der den Gemeinden im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar entstehenden Beitragsausfälle vor (sogenannte Spitzabrechnung). Artikel 19, Absatz 9, Satz 1 KAG gewährt den Kommunen auf Antrag einen Ausgleich und sieht eine Erstattung der Beitragsausfälle durch den Freistaat vor, wenn die Kommune spätestens bis zum 11. April 2018 eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen hat, Haushaltsmittel für Ausbaumaßnahmen in einem der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegten Haushaltsplan veranschlagt hat und das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung bereits eingeleitet oder mit der technischen Herstellung mit eigenem Personal (Bauhof) begonnen hat. Die Erstattung kann ab dem 1. Januar 2019 und spätestens bis zum 30. April 2028 beantragt werden.

    Das heißt also, dass die durch die gesetzliche Neuregelung wegfallenden Anliegerbeiträge in diesen Fällen in voller Höhe erstattet werden?

    Sauter: Ja, so ist es. Zudem wird für Härtefälle ab dem 1. Januar 2014 ein Fonds in einer Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt. Es sind aber noch verschiedene Details zu klären, wie etwa die Einrichtung einer eigenen Kommission für den Härtefallfonds, die dann über die Vergabe der Mittel entscheidet.

    Wie sieht die Regelung für Projekte nach dem Stichtag 11. April 2018 generell aus?

    Sauter: War das Vergabeverfahren noch nicht eingeleitet oder mit der technischen Herstellung mit eigenem Personal noch nicht begonnen, so erhalten die Gemeinden nach Artikel 19 Absatz 9 Satz 6 KAG zumindest ihre Aufwendungen für Planung und Vorbereitung von Straßenausbaubeitragsmaßnahmen ersetzt.

    Für künftige kommunale Straßenbaumaßnahmen gewährt der Freistaat eine pauschale Finanzierungsbeteiligung. Was bedeutet die Neuregelung?

    Sauter: Für künftige Ausbaumaßnahmen, also Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des KAG-Änderungsgesetzes zum 1. Januar 2018 noch nicht begonnen wurden und nicht der Erstattungsregelung nach Artikel 19 Absatz 9 KAG unterliegen, wird den Gemeinden ab dem Jahr 2019 vom Freistaat Bayern eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewährt.

    Wie hoch liegt diese Pauschale?

    Sauter: Es sind 100 Millionen Euro für 2019 vorgesehen und jährlich 150 Millionen Euro ab dem Jahr 2020.

    Aber da ist doch dann vor allem die Frage, wie diese Pauschale an die Kommunen verteilt wird ...

    Sauter: Das ist noch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu klären.

    Im Krumbacher Bauausschuss war auch die sogenannte „Herstellungsfiktion“ ein Thema. Sieht diese Regelung vor, dass Straßen, die nicht dem heutigen Standard entsprechen, bis 2021 entsprechend ausgebaut werden und mit den Anliegern (90 Prozent Anliegeranteil) abgerechnet werden müssen? Welchen Spielraum haben da die Kommunen?

    Sauter: Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurden keine Änderungen hinsichtlich des Erschließungsbeitragsrechts vorgenommen. Insbesondere ist auch die bereits durch das Gesetz vom 8. März 2016 eingeführte und erst zum 1. April 2021 in Kraft tretende Regelung für sogenannte Altanlagen in Art. 5 a Absatz 7 Satz 2 KAG unverändert geblieben: Kein Erschließungsbeitrag mehr, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind. Auch die unter anderem für diesen Fall des Art. 5 a Absatz 7 Satz 2 KAG in Artikel 5 a Absatz 8 KAG vorgesehene Rechtsfolge – Fiktion der erstmaligen Herstellung – besteht fort.

    Sie sprechen eine Frist von 25 Jahren, die hier gilt, an. Was aber ist mit den Straßen, deren Ausbau später begonnen wurde?

    Sauter: Die Gemeinden haben mehrere Handlungsmöglichkeiten, je nachdem ob eine technische Fertigstellung bis 1. April 2021 zeitlich möglich beziehungsweise unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionen wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist. Die Kommunen können die technische Fertigstellung angehen, aber sie müssen es nicht tun. Gegebenenfalls sind Prioritäten zu setzen.

    Bürgermeister Hubert Fischer hat die Befürchtung ausgesprochen, dass sich eine Kommune möglicherweise sogar strafbar machen könnte, wenn die bestehende gesetzliche Regelung nicht umgesetzt werde. Wie ist diese Einschätzung zu bewerten?

    Sauter: Bürgermeister Fischer und seine Kollegen brauchen sich da keine Sorgen zu machen. Die Kommunen können sich vom zuständigen Innenministerium intensiv beraten lassen, damit ein rechtstreues Vorgehen jederzeit gewährleistet ist.

    Die Diskussion in Krumbach deutet an, dass es beim Thema Neuregelung des Straßenausbaus noch einen hohen Informationsbedarf gibt. Welche Möglichkeiten sehen Sie da?

    Sauter: Die kommunalen Verwaltungen wurden durch interministerielle Schreiben umfassend informiert. Aber in der Tat ist der Informationsbedarf bei Kommunalpolitikern und generell den Bürgern offensichtlich noch groß. Zusammen mit Verkehrsminister Dr. Reichhart möchte ich bald eine Informationsversammlung im Kreis Günzburg organisieren, bei der ein hochkarätiger Experte zum Thema referieren wird. Interview: Peter Bauer

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