Die Binsenweisheit vom „nächsten Winter, der bestimmt kommt“ ist allgemein ein gängiger Slogan. In diesen Novembertagen aber ist der Spruch mit Blick auf den Kalender besonders Anlass, sich für die veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachungen in Sachen Winterdienst“ zu interessieren und sich konkret zu informieren über die bei winterlicher Schnee- und Eisglätte gebotenen Verpflichtungen zur „allgemeinen Schneeräumungs-, Streupflicht und Sicherung von Straßen und Gehbahnen“. Auf diverse Einzelheiten macht etwa die kürzlich veröffentlichte „Amtliche Winterdienst-Bekanntmachung“ der Stadt Krumbach aufmerksam. Und weil die Meteorologen schon bald „Schneefall bis ins Flachland“ prognostizieren, ist der Blick in die „Kommunale Winterdienstverordnung“ mit gebündelten Anordnungen und Hinweisen ratsam.
Krumbach