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Kreis Günzburg: Tote Rinder: Missstände in Tierhaltung auf Thannhauser Hof?

Kreis Günzburg

Tote Rinder: Missstände in Tierhaltung auf Thannhauser Hof?

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    Misstände in der Tierhaltung auf einem Thannhauser Hof: Die Krumbacher Polizei (Symbolbild) wurde von der Staatsanwaltschaft Memmingen mit weiteren Ermittlungen beauftragt.
    Misstände in der Tierhaltung auf einem Thannhauser Hof: Die Krumbacher Polizei (Symbolbild) wurde von der Staatsanwaltschaft Memmingen mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Von „massiven Verstößen“ gegen das Tierschutzgesetz spricht die Tierschutzorganisation Peta. Sie hat gegen den Betreiber eines Thannhauser Rindermastbetriebs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Memmingen erstattet. Die

    Peta sieht dringenden Handlungsbedarf. Anfang Januar entstandene Aufnahmen würden „mehrere tote Rinder sowie lebende Tiere in schlechtem Zustand, die auf dem Hof in einem Gemisch aus Schlamm und Exkrementen stehen“ zeigen. Peta fordert vom Kreisveterinäramt ein „sofortiges Tierhalteverbot für den Landwirt“. Dies sei „kein Einzelfall. Es erschreckt uns immer wieder aufs Neue, wie kaltherzig in der Landwirtschaft mit fühlenden Lebewesen umgegangen wird“, betont Lisa Kainz, Agarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei Peta. Kühe hätten Gefühle und seien "ganz eigene Persönlichkeiten, genauso wie Hunde oder Katzen", fügt sie hinzu.

    Die Aufnahmen, die Peta zugespielt worden seien, würden gravierende Missstände in der Stallanlage zeigen. „Viele der Rinder stehen in 15 bis 25 Zentimeter hohem Schlamm, Mist und Exkrementen. Dies kann zu Klauenerkrankungen führen und die Gliedmaßen schädigen.“

    Gefahr der Ausbreitung von Krankheitserregern

    Außerdem würden Haltungsbedingungen dieser Art die schnelle Ausbreitung von Krankheitserregern sowie die erhöhte Anfälligkeit der Tiere für Krankheitsausbrüche begünstigen. Offenbar müssten die Rinder in ihrem eigenen Kot und Urin liegen, denn es seien kaum trockene und saubere Liegeflächen im Stall zu sehen.

    Claus Schedel, Pressesprecher der Krumbacher Polizeiinspektion, bestätigt, dass die

    Dr. Franz Schmid vom Veterinäramt erklärt, dass die Argumentation von Peta, beispielsweise mit Blick auf die hygienischen Zustände, „nicht 1:1 zutreffen“ würde, ein Laufstall in einem angemessenen Ausmaß sei vorhanden. Aber es gebe bei der Tierhaltung sehr wohl Missstände. Probleme gebe es bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflicht. Der Landwirt habe nun entsprechende Auflagen erhalten. Bei der Kennzeichnung müsse es deutliche Verbesserungen geben. Zudem müsse jetzt vor weiteren möglichen Maßnahmen zunächst einmal der gesamte Bestand tierärztlich untersucht werden.

    Tote Rinder in Thannhausen: Vieles hängt von Kooperationsbereitschaft ab

    Wie geht es mit dem Hof weiter? Die weitere Entwicklung werde maßgeblich davon abhängen, ob der Landwirt mit der Behörde zusammenarbeite und entsprechende Auflagen erfülle, hebt Schmid hervor.

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