Die Angeschuldigten seien „hinreichend verdächtig“, zwischen April 2006 und Mai 2012 bei „unterschiedlicher Tatbeteiligung“ für insgesamt vier Unternehmen mit Sitz in den Kreisen Günzburg und Kelheim, die im Bereich des Straßenbaus und damit zusammenhängenden Geschäftsfeldern tätig waren, 20 in die Geschäftsbetriebe eingegliederte Arbeitnehmer „zu Unrecht als selbstständige Maschinenführer oder selbstständige Bauhelfer geführt und dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro vorenthalten zu haben“.
Kreis Günzburg