Die Mühlen der Justiz mahlen oft langsam. Das ist auch in dem Fall des Pflegedienstvermittlers aus dem südlichen Landkreis Günzburg so, der auch im siebten Jahr ohne Abschluss sein wird. Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Augsburg in Teilen aufgehoben. Es wird also im kommenden Jahr erneut zu Verhandlungen in
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