Startseite
Icon Pfeil nach unten
Krumbach
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Mann kaufte für 5000 Euro Kokain im Darknet

Justiz

Mann kaufte für 5000 Euro Kokain im Darknet

    • |
    Über das Darknet ist es relativ leicht, an Drogen zu kommen und sich diese nach Hause schicken zu lassen. Gezahlt wird mit Bitcoins.
    Über das Darknet ist es relativ leicht, an Drogen zu kommen und sich diese nach Hause schicken zu lassen. Gezahlt wird mit Bitcoins. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Im Zuge eines größeren Betäubungsmittelverfahrens konnte die Kriminalpolizei die Computer von drei Betreibern eines Darknet-Shops beschlagnahmen und auswerten. Auf einer Kundenliste stand auch der Name eines 27-jährigen Mannes aus dem Landkreis Günzburg. Jetzt muss er sich wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Günzburg in einer Schöffensitzung verantworten.

    Richter Walter Henle sieht es durch die Aktenlage als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen dem 5. Juli und 21. September 2017 vorsätzlich acht Mal Kokain beim Darknet-Shop „White Dreams“ bestellt habe. Der damals 25-Jährige kaufte die Drogen mit Bitcoins im Wert von knapp 5000 Euro vermutlich von seiner Wohnung aus. Insgesamt geht es um 82,5 Gramm

    „Wie kommen Sie in die Kundenliste von ,White Dreams’?“, fragt der Richter den 27-Jährigen daraufhin. Dieser schweigt. Henle rät ihm zu gestehen, da somit eine drohende Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden könne. „Wenn man einen dunklen Fleck in der Vergangenheit hat, dann machen wir jetzt Tabula rasa und schauen nach vorne“, fügt er hinzu. Verteidiger Markus Neumann bittet anschließend um eine Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten und im Anschluss mit Richter Henle, den beiden Schöffen und der Staatsanwältin besprechen zu können. Nach einer weiteren Besprechung zwischen Neumann und dem Angeklagten gesteht letzterer die Taten.

    Das Kokain sei ausschließlich für den Eigenverbrauch gewesen, um den Krebstod seines Vaters zu verarbeiten. Aber über dessen Qualität könne er nichts sagen, da er keinen Vergleich habe, erklärt der Angeklagte nun reumütig. „Es ist gut, dass sie da raus sind“, sagt der Richter dazu. Denn zum einen stelle die gekaufte Kokainmenge „einen ganz schön rasanten Start“ dar – dafür, dass der Angeklagte 2017 zum ersten Mal mit der Droge in Berührung kam. Zum anderen ist sich Henle sicher, dass der 27-Jährige früher oder später ins kriminelle Milieu abgedriftet wäre, wenn er weiter Drogen im Darknet für so hohe Summen bestellt hätte. Denn der Angeklagte ist schon seit über zwei Jahren arbeitslos. Daran müsse sich dringend etwas ändern, ergänzt der Richter.

    Auch will er von dem Angeklagten wissen, wie sein Verhältnis zu Betäubungsmitteln sei. Dieser antwortet, dass er Drogen früher konsumiert, es jetzt aber gelassen habe. Daraufhin erkundigt sich Henle, ob der 27-Jährige schon bei einer Suchtberatung gewesen sei, was der Angeklagte nicht mehr genau wisse; höchstens kurz, gesteht er. Grund für die Frage des Richters ist die Tatsache, dass der Angeklagte im Jahr 2017 bereits wegen zweier Drogenvergehen einmal zu 15 Tagessätzen à 45 Euro, also einer Gesamtstrafe von 675 Euro, und am 26. Oktober zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Memmingen verurteilt wurde. Bei den dabei auferlegten 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit habe es nichts zu beanstanden gegeben, meinte Henle. Auch an Unterweisungen durch einen Bewährungshelfer nahm der Angeklagte teil. Dort habe er sich einsichtig gezeigt.

    Die Staatsanwältin sieht es durch das Geständnis als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in acht Fällen dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln schuldig machte, auch wenn keine bei ihm gefunden werden konnten. Zugute hält sie ihm sein Geständnis. Dennoch gibt sie zu bedenken, dass er wegen ähnlicher Vergehen schon verurteilt wurde und zahlreiche Bestellungen der harten Droge Kokain in kurzer Zeit getätigt habe. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Verteidiger Neumann weist darauf hin, dass man recht einfach ins Darknet gelangen und sich Drogen nach Hause liefern lassen könne. Seinem Mandanten tue die Tat leid und er hätte es jetzt kapiert. Deshalb spricht er sich für eine Bewährungsstrafe aus. Richter Henle verurteilt den 27-Jährigen nach einer Besprechung mit den beiden Schöffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 80 Sozialstunden leisten, zu Drogenscreenings und zur Suchtberatung gehen, sowie sich eine Arbeit suchen. Das Urteil vom 26. Oktober 2017 des Amtsgerichts Memmingen ist hierbei miteinbezogen. (leab)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden