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Jugendschutz: Erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung für Ehrenamtliche soll reichen

Jugendschutz

Erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung für Ehrenamtliche soll reichen

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    Ehrenamtliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um sich im Verein um Kinder und Jugendliche kümmern zu dürfen.
    Ehrenamtliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, um sich im Verein um Kinder und Jugendliche kümmern zu dürfen. Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa

    Nach der Resolution des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Günzburg hatte sich Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU) auf Initiative von Landrat Hubert Hafner schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt, um Ehrenamtliche zu entlasten und gleichzeitig den Jugendschutz in Vereinen nicht zu verwässern. Dazu hatte der Abgeordnete aus Münsterhausen eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, nach der ehrenamtliche Helfer, Ausbilder, Übungsleiter oder Betreuer ihrem Vereinsvorstand künftig nicht mehr ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, um sich im Verein um Kinder und Jugendliche kümmern zu dürfen, sondern dass ihnen das Bundesamt für Justiz ein Negativattest ausstellt, in dem klargestellt wird, dass im Bereich Kinder- und Jugendschutz nichts Negatives gegen sie vorliegt.

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