Noch ist das Strafverfahren gegen die drei Apotheker aus den Landkreisen Günzburg und Augsburg nicht offiziell abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat, wie üblich bei durch einen „Deal“ zustande gekommenen Urteilen, Berufung eingelegt. Nimmt sie diese erwartungsgemäß zurück, so ist das Ehepaar aus Jettingen-Scheppach und der Schwager rechtskräftig verurteilt. Wie berichtet, hatten die beiden Männer am Amtsgericht Günzburg für ihre Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz Bewährungsstrafen von einem Jahr bzw. neun Monaten bekommen. Die Ehefrau erhielt eine Geldstrafe. Ein Ende nimmt der Fall aber noch nicht.
Jettingen-Scheppach