Thannhausen Nicht Ortsansässige haben es bei der Kommunalwahl 2014 leichter, für ein politisches Gremium zu kandieren. Nach dem neuen Wahlrecht kann beispielsweise jeder für einen Stadt- oder Gemeinderat kandidieren, der seinen Nebenwohnsitz am Ort hat. Wählbar für das Amt in einem Gemeinde- oder Kreisrat ist außerdem, wer seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt im Wahlkreis hat. Früher waren es sechs Monate. Soll das geänderte
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