Da die Gemeinden ihre Versorgungs-Einrichtungen kostendeckend betreiben müssen, hat Aletshausen die Verbrauchergebühren für Trink- und Abwasser durch die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder aus Veitshöchheim neu kalkulieren lassen. Diese Verbraucher-Gebühren wurden nun bei der jüngsten Sitzung rückwirkend zum 1. November 2018 durch einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in Kraft gesetzt. Besonders hart trifft es die Wasserberger Bürger.
Wasserberg