Das, was Herbert Eberlein Mitte August aus seinem Briefkasten geholt hat, das hat ihn geärgert. In den vom Günzburger CSU-Kreisverband herausgegebenen „Landkreis Nachrichten“ beginnt Landrat Hubert Hafner (CSU) seinen Beitrag „Unser Landkreis. Lebensraum mit Zukunft“ mit folgendem Satz: „Getreu dem Slogan der CSU ,Näher am Menschen’ engagiert sich der Landkreis für die Belange der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger.“ Eberlein sieht die Grenze zu dem, was noch erlaubt sei, überschritten. „Mit den beiden Wörtern ,der CSU’ verlassen Sie eindeutig die ihnen vom Gesetzgeber aufgetragene Neutralitätspflicht als Beamter und als Landrat“, schreibt Eberlein dem Landrat. Er zitiert die Grundpflichten aus dem Bundesbeamtengesetz. Und er erwähnt das Beamtenstatusgesetz, das für alle Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen gelte. Darin wird unter anderem die Neutralität und Unabhängigkeit eines Beamten von politischen Einflüssen betont. Außerdem ist die Rede davon, dass Beamte dem ganzen Volk dienen und „nicht einer Partei“.
Günzburg