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Günzburg: Rosenkrieg vor Gericht: Mann soll Ex-Frau mit Sex-Video gedroht haben

Günzburg

Rosenkrieg vor Gericht: Mann soll Ex-Frau mit Sex-Video gedroht haben

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    Vor dem Günzburger Amtsgericht musste sich eine Frau verantworten, die Heroin im Körper geschmuggelt hatte. Ein Beamter hatte sie während einer Zugfahrt erkannt und die Kollegen alarmiert. Die warteten bereits am Günzburger Bahnhof, wo sie und ihr Lebensgefährte ausstiegen.
    Vor dem Günzburger Amtsgericht musste sich eine Frau verantworten, die Heroin im Körper geschmuggelt hatte. Ein Beamter hatte sie während einer Zugfahrt erkannt und die Kollegen alarmiert. Die warteten bereits am Günzburger Bahnhof, wo sie und ihr Lebensgefährte ausstiegen. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

    Während der Corona-Krise sind viele Beziehungen in die Brüche gegangen – auch im Landkreis Günzburg. Vor einem Strafgericht werden aber die wenigsten Trennungen ausgefochten. Einen solchen Rosenkrieg im Gerichtssaal lieferte sich nun ein Ehepaar aus dem Landkreis Günzburg. Dort war der Mann unter anderem wegen Nötigung angezeigt, weil er gedroht haben soll, Sexvideos von seiner Ex-Frau zu veröffentlichen.

    Am Amtsgericht Günzburg zeigt sich schnell, dass die Suche nach der Wahrheit nicht einfach wird. Handfeste Beweise für die Vorwürfe gibt es kaum, die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen der Frau und ihrer Familie. Demnach soll es im April kurz nach der Trennung des Paares zu einer Handgreiflichkeit im Haus des Angeklagten gekommen sein, bei dem der Mann mit einem Schlagstock auf seinen Schwiegervater losgegangen sein soll. Auch die Polizei war vor Ort. Zu einer Anzeige kam es aber nicht.

    Mann hatte zwei Fotos seiner Ex-Frau in Unterwäsche an deren Bruder geschickt

    Der Grund sollen Drohungen des Angeklagten gewesen sein, Nacktfotos und Sexvideos der Frau zu veröffentlichen, sollte die Körperverletzung angezeigt werden. Immer wieder habe der erheblich vorbestrafte 41-Jährige ihr damit gedroht, erzählt die 30 Jahre alte Ex-Frau im Zeugenstand – auch im Vorfeld einer anderen Gerichtsverhandlung am Landgericht Memmingen. Zudem hatte der Mann nachgewiesenermaßen zwei Fotos seiner Ex-Frau in Unterwäsche an deren Bruder geschickt und zwei an sie adressierte Briefe geöffnet. Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe. Die Drohungen habe es nicht gegeben, die Briefe habe er mit Erlaubnis geöffnet und die Bilder an den Bruder habe er nicht verschickt.

    Je länger die Anhörung dauert, desto verwirrter wirkt die Ex-Frau des Angeklagten im Gerichtssaal. Insbesondere der Verteidiger des Angeklagten bringt die Geschichte der Frau immer wieder mit Fragen ins Wanken. Vor allem die Frage, warum die Strafanzeige wegen Nötigung erst im Juli gestellt wurde, wo die Drohungen doch viel früher begonnen haben sollen, kommt ihm merkwürdig vor. Der Vater der Ex-Frau bestätigt zwar ihre Schilderungen. Er betont, dass man sich dem Druck des Angeklagten gebeugt habe nach dem Vorfall im April. Konkrete Bedrohungen kann er aber nicht schildern.

    In seinem Schlusswort präsentiert der Angeklagte dann noch seine eigene Version des Geschehens. Demnach sei die Anzeige gegen ihn ein Racheakt, weil seine Ex-Frau ihn nach der Trennung mit einer anderen Frau im Bett überrascht habe. Von dem Streit habe er ein Video angefertigt. Warum er es nicht als Beweis einbrachte, bleibt sein Geheimnis. Richter Martin Kramer beeindruckt das nicht. Er glaubt schlussendlich der Frau, auch wenn die Entscheidung knapp gewesen sei. Der Angeklagte soll für sechs Monate ins Gefängnis. Eine Bewährung kommt für den Richter angesichts der zahlreichen Vorstrafen nicht in Frage, stand der Angeklagte doch zum Tatzeitpunkt bereits zweifach unter offener Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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