Nein, eine gute Figur hat der Angeklagte vor Gericht wirklich nicht gemacht. Wenn der Richter bei der Urteilsverkündung gar von einer "Märchenstunde" spricht, dann ist in der Verteidigungsstrategie wohl so einiges schief gelaufen. Dass der 18-Jährige, dem die Vergewaltigung einer 13-Jährigen vorgeworfen wurde, dennoch nicht ins Gefängnis muss, hat er einem anderen Umstand zu verdanken.
Günzburg