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Günzburg/Kreis Augsburg: Prozess um verbotene Arzneimittel: Welche Strafe droht den Apothekern?

Günzburg/Kreis Augsburg

Prozess um verbotene Arzneimittel: Welche Strafe droht den Apothekern?

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    Drei Apotheker stehen in Günzburg vor Gericht.
    Drei Apotheker stehen in Günzburg vor Gericht. Foto: Bernd Thissen/dpa (Symbolfoto)

    Mit einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Günzburg findet am heutigen Mittwoch ein Vorfall sein vorläufiges Ende, der im Landkreis dass ein Apotheker in Jettingen-Scheppach möglicherweise gesundheitsgefährdende Präparate selbst hergestellt und verkauft hatte. Ein Hinweis aus der Bevölkerung hatte das Landratsamt Günzburg sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) alarmiert, die daraufhin vor der Einnahme der beanstandeten Arzneimittel aus der Apotheke des Mannes warnten. Die Kriminalpolizei durchsuchte Wohnungen und Geschäftsräume. Der Pharmazeut stritt zunächst alles ab. Doch je genauer sich die Behörden das Gebaren des

    Seine Ehefrau und sein Schwager, die selbst Apotheken in Jettingen-Scheppach sowie im Landkreis Augsburg betreiben, gerieten ebenfalls in den Fokus der Ermittlungen. Weitere nicht zugelassene Arzneimittel wurden gefunden, zudem wurde der Vorwurf laut, der Apotheker habe die Präparate im Keller seines Privathauses unter hygienisch untragbaren Zuständen hergestellt.

    Jettinger Apotheker musste sein Geschäft schließen

    Als erste reagierten die Verwaltungsbehörden und entzogen dem Apotheker die Betriebserlaubnis – wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, die Apotheke in Jettingen-Scheppach musste schließen. Nun steht das Verfahren nach fast eineinhalb Jahren Ermittlungsarbeit auch strafrechtlich vor einem Abschluss. Auf der Anklagebank sitzen nicht nur der Apotheker, sondern auch seine Frau und sein Schwager.

    Das Amtsgerichtsgebäude in Günzburg.
    Das Amtsgerichtsgebäude in Günzburg. Foto: Bernhard Weizenegger

    Dem Jettinger Pharmazeuten wird zur Last gelegt, Fertigarzneimittel ohne Zulassung hergestellt, bevorratet und verkauft zu haben. So soll er laut Anklageschrift Arzneimittel an Kunden verkauft haben, wohlwissend, dass diese Mittel keine erforderliche behördliche Zulassung in Deutschland hatten. Außerdem wird dem Jettinger Geschäftsmann vorgeworfen, nicht zugelassene Arzneimittel „in zum Teil zu beanstandender Qualität“ in seiner Apotheke hergestellt und vertrieben zu haben. Es handelt sich dabei neben dem roten Reisschalenextrakt und Procain um die Mittel Melatonin 10 mg forte, spezial und forte sowie Nystatin. Insgesamt soll der Apotheker auf diese Weise Arzneimittel im Wert von über 13 000 Euro verkauft haben.

    Prozess: Apotheker-Ehepaar aus Jettingen soll Doktortitel zu Unrecht geführt haben

    Seiner Frau, die ebenfalls eine Apotheke in Jettingen-Scheppach betreibt, wird vorgeworfen, fünf nicht zugelassene Arzneimittel, darunter Nebenhöhlentropfen und Hustenentkrampfungstropfen, bevorratet zu haben. Der Schwager des Apothekers soll der Anklageschrift zufolge in seiner Apotheke im Landkreis Augsburg ebenfalls unerlaubt Arzneimittel angefertigt, an eine Firma in den Niederlanden geliefert und in der Folge reimportiert, bevorratet und verkauft haben. Gemeinsam mit dem Jettinger Apotheker verdiente er so rund 13.000 Euro. Gravierend für das Jettinger Ehepaar ist ein weiterer Tatvorwurf: Beide sollen 2019 zu Unrecht ihren Doktortitel geführt haben. Die Promotionsurkunden sollen gefälscht gewesen sein.

    Sowohl der Missbrauch von Titeln als auch das unerlaubte Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln werden laut Gesetz mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Am Ausgang des Verfahrens in Günzburg hängt auch die Frage, ob der Angeklagte seinen Beruf weiter ausüben darf. Die Landesapothekerkammer hatte angegeben, ihre Entscheidung vom Urteil abhängig zu machen. (mit hva)

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