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Gesundheit: Zwei Kliniken für Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Gesundheit

Zwei Kliniken für Ärztlichen Bereitschaftsdienst

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    Wohin in nicht lebensbedrohlichen Notfällen? Dies ist ab 30. Januar neu geregelt.
    Wohin in nicht lebensbedrohlichen Notfällen? Dies ist ab 30. Januar neu geregelt.

    Wohin wendet man sich in nicht lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb der üblichen Sprechzeiten? Dafür ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen, kostenlosen und vorwahlfreien Nummer 116 117 zuständig. In den letzten Tagen des alten Jahres war über die Neuregelung für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm – und die weitreichenden Änderungen für Patienten und Ärzte gleichermaßen – heftig debattiert worden. Doch dann wurde es still. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hatte betont, dass sie an der geplanten Neuregelung mit der Konzentration auf die beiden Kliniken

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