Es ist eine Ungleichbehandlung und eine wesentliche Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, hieß es auf der Fachtag des Dominikus-Ringeisen-Werkes in Ursberg: Obwohl sie täglich ebenso medizinisch und hygienisch professionell gepflegt werden müssen wie Menschen ohne Behinderung, wird dieser Aufwand von den Pflegekassen nicht getragen. Höchstens 266 Euro im Monat, so schreibt es der Gesetzgeber im Paragraph 43a des elften Sozialgesetzbuches vor, darf die
Gesundheit