Startseite
Icon Pfeil nach unten
Krumbach
Icon Pfeil nach unten

Gemeinderat Deisenhausen: Warum die Bestimmung „Reinigung am Samstag“ nicht mehr zulässig ist

Gemeinderat Deisenhausen

Warum die Bestimmung „Reinigung am Samstag“ nicht mehr zulässig ist

    • |

    Der Gemeinderat Deisenhausen passte die bestehende Satzung zur Kehr- und Räumpflicht an die aktuelle Rechtsprechung an. Wesentliche Veränderungen gab es nicht.

    Bürgermeister Norbert Weiß informierte einleitend, dass die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter letztmals im November 1994 in Kraft gesetzt wurde. Nachdem solche Verordnungen maximal 20 Jahre gelten, meinte Bürgermeister Weiß, sei ein Neuerlass zwingend notwendig. Er legte zur Diskussion eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages vor, in die er bereits gemeinderelevante Daten eingearbeitet hatte. Dieser Vorschlag wurde am Schluss einstimmig zur Satzung erhoben.

    Zuerst wies der Bürgermeister darauf hin, dass eine pauschale Regelung „Reinigung am Samstag“ nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr zulässig ist. Stattdessen gilt in Zukunft die Vorschrift der Reinigung nach Bedarf. Weiterhin klärte Bürgermeister Weiß auf, dass die gemeindlichen Straßen als Anlage zur Satzung bestimmten Gruppen zuzuordnen seien. Dazu hatte die Verwaltung Vorschläge ausgearbeitet. Keine Straße im ganzen Gemeindegebiet erfüllt die Anforderungen der Gruppe A, die die Reinigung an Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radwegen sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen re-gelt. Die Krumbacher Straße, Ulmer Straße, Nattenhauser Straße, Buchhalde und Hauptstraße (GZ 6) gehören der Gruppe B an, die neben den in Gruppe A geregelten Reinigungsflächen noch zusätzlich die Fahrbahnränder mit einbezieht. Sämtliche öffentliche Straßen in geschlossener Ortslage (außer Gruppe B) werden der Gruppe C zugeordnet. Bei diesen reicht die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte.

    Nicht ganz nach dem Willen der Freiwilligen Feuerwehr Deisenhausen ging es beim Antrag auf Beschaffung eines zusätzlichen Stromerzeugers für das Tragspritzenfahrzeug (TSF). Im Zuge der jährlich vorgeschriebenen Elektroprüfung wurde im Frühjahr 2017 festgestellt, dass der Stromerzeuger auf dem TSF im derzeitigen Zustand nicht für den Feuerwehrdienst zugelassen und so eine weitere Benutzung nicht gestattet ist. Um den Wert des TSF, das nicht von der Gemeinde sondern vom

    Voll entsprach der Gemeinderat dem Antrag der Landjugend, die Materialkosten in Höhe von rund 2000 Euro für die Sanierung des Spanplattenbelages im Gruppenraum des Landjugendtreffs zu übernehmen. Unebenheiten im Bodenbelag würden eine nicht unerhebliche Stolperfalle darstellen, argumentiert die Landjugend.

    Vom 31. Oktober 2018 steht eine Änderung bei der Trinkwasserversorgung für Deisenhausen und Nordhofen an. Die Wasser-Interessengemeinschaft Deisenhausen stellt ihren Betrieb ein und gibt die kommunale Pflichtaufgabe des Ausbaus, Unterhalts und Betriebs der Trinkwasserversorgung in den Ortsteilen Deisenhausen und Nordhofen an die Gemeinde zurück. Bürgermeister Weiß bedankte sich für den Jahrzehntelangen pflicht- und ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung und bat die Mitglieder der aufgelösten Vorstandschaft, auch in den kommenden Jahren ihr Fach- und Insiderwissen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

    Einverstanden erklärte sich der Rat außerdem einstimmig mit einem Tausch der gemeindlichen Garage im Dorfplatzgebäude mit einem Stellplatz im alten Feuerwehrhaus. Dies hat für den Vereinsring den Vorteil, dass das jährliche Ausräumen der gemeindlichen Garage zu Festen, welche auf dem Dorfplatz abgehalten werden, entfällt. Der im alten Feuerwehrhaus infrage kommende Stellplatz wird bei den anstehenden Renovierungsarbeiten von den anderen Lagerflächen räumlich abgetrennt und im Garagentor ein Profilzylinderschloss (PZ- Schloss) eingebaut.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden