„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Diese Zeilen verfasst Adolf Hitler kurz nach Kriegsbeginn im Oktober 1939. Er gibt damit das Startsignal für den organisierten Massenmord an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die Rassenideologie der Nationalsozialisten hat keinen Platz für „Ballastexistenzen“, der hohe personelle und finanzielle Aufwand zur Pflege der „geistig Toten“ sei nicht verantwortbar.
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