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Fußball: Saisonabbruch im Amateurfußball: Das sind die Auf- und Absteiger im Landkreis Günzburg

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Saisonabbruch im Amateurfußball: Das sind die Auf- und Absteiger im Landkreis Günzburg

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    Der TSV Ziemetshausen darf wohl die Rückkehr in die Bezirksliga per Quotientenregel bejubeln. Der Kreisligist hatte die nun abgebrochene Saison über weite Strecken dominiert.
    Der TSV Ziemetshausen darf wohl die Rückkehr in die Bezirksliga per Quotientenregel bejubeln. Der Kreisligist hatte die nun abgebrochene Saison über weite Strecken dominiert. Foto: Ernst Mayer (Archiv)

    Lange gab es für die Amateurfußballer in Bayern noch die Hoffnung, dass die Saison auf sportlichem Weg beendet werden könnte. Jetzt ist aber klar: Auch hier macht die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Durch die erneute Verlängerung des Lockdowns sah der Bayerische Fußballverband (BFV) sich gezwungen, die Saison 2019/21 abzubrechen.

    Für diesen Fall hatte man bereits im August 2020 die Spielordnung angepasst. Demnach greift im Falle eines Saisonabbruchs die Anwendung der Quotienten-Regelung mit Auf- und Absteigern unter Wegfall der Relegation greift. Auch wenn der formale Beschluss und eine Abstimmung der Vereine noch ausstehen, ist es doch höchstwahrscheinlich, dass genau diese Regel in Kraft tritt.

    Fußball: Diese Vereine steigen im Landkreis Günzburg wohl auf und ab

    Für den Fußballkreis Donau hat daher Kreisspielleiter Franz Bohmann die vorläufigen Auf- und Absteiger nach Quotientenregel veröffentlicht. Folgende Mannschaften würde es nach jetzigem Stand in den Ligen mit Beteiligung aus dem Landkreis Günzburg treffen:

    Kreisliga TSV Ziemetshausen steigt in die Bezirksliga auf, VfL Großkötz und SSV Neumünster-Unterschöneberg steigen in die Kreisklasse ab

    Kreisklasse West 1 TSV Balzhausen steigt in die Kreisliga auf, Türkspor Ichenhausen steigt in die A-Klasse ab

    Kreisklasse West 2 Türkgücü Lauingen steigt in die Kreisliga auf, SSV Peterswörth steigt in die A-Klasse ab

    A-Klasse West 1 SV Obergessertshausen steigt die die Kreisklasse auf, VfL Leipheim steigt in die B-Klasse ab

    A-Klasse West 2 SG Bächingen-Medlingen steigt in die Kreisklasse auf, VfL Großkötz II steigt in die B-Klasse ab

    B-Klasse West 1 TSG Thannhausen II steigt in die A-Klasse auf

    B-Klasse West 2 SV Deisenhausen/Bleichen steigt in die A-Klasse auf

    B-Klasse West 4 SG Zusamzell/Reutern steigt in die A-Klasse auf

    Saisonabbruch im Amateurfußball: BFV will noch keinen formalen Beschluss

    Diese Angaben sind aber laut Bohmann ausdrücklich vorläufig. Bis die Abschlusstabellen amtlich feststehen, wird es noch ein Zeit lang dauern. Denn der Verband will mit seinem formalen Beschluss noch warten. Als Grund führt der für Rechtsfragen zuständige Vize-Präsident Reinhold Baier in einer Pressemitteilung an, dass das Spieljahr noch bis 30. Juni gehe. "Auch wenn wir aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen nicht davon ausgehen, wäre es rein theoretisch noch möglich, einzelne Spieltage bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 anzusetzen. Schon ein Spiel könnte die Quotienten und damit das Tabellenbild verändern. Aber all das funktioniert natürlich nur, wenn wir allen Vereinen vor etwaigen Spielen eine adäquate und einheitliche Vorbereitungszeit von mehreren Wochen einräumen können. Mit dem heutigen Tage ist das zwar höchst hypothetisch und unwahrscheinlich, formell aber leider nicht in Gänze auszuschließen", so Baier.

    Das ist der Paragraf 93 der BFV-Spielordnung

    Idee Paragraf 93 ist überschrieben mit „Sonderregelung bei notwendigem Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt“. Die umgangssprachlich als „Abbruch-Paragraf“ bezeichnete Passage wurde im August 2020 unter dem damals frischen Eindruck der Corona-Pandemie in die Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) eingeführt. Da die Spielordnung zuvor keine Vorkehrungen für einen Saisonabbruch enthalten hatte, musste der Verband hier für die Zukunft Rechtssicherheit herstellen.

    Voraussetzung Paragraf 93 wird nur angewendet, wenn in einem vor dem Abbruch stehenden Spieljahr 75 Prozent aller Mannschaften der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent aller Punktspiele ausgetragen haben. Andernfalls wird die Saison annulliert, endet also ohne Wertung. In der aktuellen Runde 2019/21 haben bereits alle Männer-Spielgruppen in Bayern diese Voraussetzung erfüllt.

    Quotientenregel Um im Falle eines Abbruchs nach Paragraf 93 faire Ranglisten zu gewährleisten, wird die sogenannte Quotientenregel eingeführt. Die entsprechende Verbands-Definition lautet: „Der Quotient errechnet sich aus der Anzahl der Punkte geteilt durch die Anzahl der absolvierten und der gewerteten Spiele. Der Quotient wird stets auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Reihung der Mannschaften innerhalb einer Tabelle erfolgt nach absteigenden Quotienten“. Detailformulierungen regeln unter anderem das Vorgehen bei Quotientengleichheit.

    Auf- und Abstieg Bei einem Abbruch nach Paragraf 93 bleiben die jeweils vor der Runde veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelungen gültig. Zusätzlich heißt es: „Die Austragung von Relegations- und Entscheidungsspielen entfällt. Die Mannschaften verbleiben in ihrer Spielklasse“.

    Inkrafttreten Stoff für mögliche juristische Nachspiele bieten jene Sätze im Abbruch-Paragrafen, die sich mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beschäftigen. Aus der Fassung vom 20. August 2020 ging klar hervor, dass die neuen Regelungen ab 1. Juli 2021 gelten. Spätestens aus der aktuell zum 11. März 2021 angepassten Ordnung ist dieses Datum verschwunden. Nach wie vor heißt es aber: „Die Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für die bereits erfolgte Unterbrechung und Verlängerung des Spieljahres 2019/2020. Sollte jedoch das verlängerte Spieljahr 2019/2020 (...) auch nicht bis zum 30. Juni 2021 beendet werden können, gelten für die dann notwendige Abwicklung des Spieljahres 2019/2020 die Regelungen dieser Vorschrift“.

    Hintergrund für dieses vorsichtige Statement ist auch die Tatsache, dass in den vergangenen Wochen mehrere offene Briefe und einzelne Anträge von Vereinen beim BFV eingegangen sind, die zum überwiegenden Teil im Abstiegskampf stecken und den Verband auffordern, die gültige Quotienten-Regelung nicht anzuwenden oder noch einzelne Spiele zur Veränderung der Quotienten zuzulassen. Wiederum andere Klubvertreter bitten laut BFV um die verbindliche Umsetzung des §93 und es gibt auch Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus einsetzen. „Wir müssen die Sicht der betroffenen Vereine akzeptieren und wollen diese auch nicht mit dem bloßen Hinweis auf die bestehenden Bestimmungen abweisen, wenngleich es unsere Aufgabe ist, möglichst allen Vereinen – also auch denjenigen, die sich auf die geltenden Regeln verlassen haben – gerecht zu werden", sagt Reinhold Baier.

    Bayerischer Fußballverband: Pandemie wird uns auch nächste Saison begleiten

    Der BFV-Vorstand hat zudem angekündigt, ein bayernweites Meinungsbildes unter den Entscheidern in den Vereinen einzuholen, und dabei nochmals alle Modalitäten eines Saisonabbruchs und der jetzt von den Vereinen eingebrachten Anträge unter die Lupe zu nehmen. Dürfen mögliche Absteiger oder auch Nicht-Aufsteiger also noch Hoffnung haben? Der oberbayerische Bezirkschef Robert Schraudner, der die Arbeitsgruppe zur Abwicklung der Saison 2019/21 leitet, formuliert es so: "Der Verband ist keine Einbahnstraße und wir übergehen die jetzt bei uns eingegangenen Anträge und Briefe nicht einfach. Wir sollten aber bedenken: Wenn wir jetzt die Quotienten-Regelung auszusetzen und stattdessen nur Aufsteiger zuzulassen und den Abstieg nicht vollziehen, wären die Konsequenzenextrem weitreichend."

    Zudem müsse jeder Verein bedenken, dass die Pandemie den Amateurfußball auch in der Saison 2021/22 begleiten und herausfordern werde. "Wir müssen übervolle Ligen und damit eine Vielzahl an zusätzlichen Spieltagen möglichst vermeiden, um nicht wieder an den Punkt zu kommen, an dem wir jetzt stehen. Dabei ist es unser Wunsch, die Vereine mit auf die Fahrt durch schwieriges Gewässer zu nehmen. Klar ist aber auch: Jede Lösung wird am Ende Härtefälle hervorbringen“, betont Robert Schraudner.

    Vereine aus der Landkreis Günzburg haben sich nach Informationen unserer Redaktion bisher nicht mit Beschwerden an den BFV gewandt. (mit zg)

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