Für ein Flurstück der Gemarkung Aletshausen ging eine Bau-Voranfrage für eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage ein. Das rund 3220 Quadratmeter große Grundstück befindet sich an der B16 im Bereich der unteren Mühle im Norden von Aletshausen. Da die Gemeinde als benachteiligtes Gebiet gelte, sei gegen die Errichtung der Anlage in höherer Ständerbauweise wegen Hochwassergefahr grundsätzlich nichts einzuwenden, hieß es im Gemeinderat. Dazu müsse ein Bebauungsplan erstellt werden, deren Kosten ausschließlich der Bauherr zu tragen habe, so Bürgermeister Georg Duscher. Er gab lediglich zu bedenken, dass bei einer Genehmigung die Nachahmer nicht ausbleiben würden. Eigentlich sollte bei solchen Projekten die Öffentlichkeit beteiligt werden, damit auch die Gemeinde einen Nutzen davon habe. Hier handle es sich aber um eine reine Privatanlage. Nach einigem hin und her, wurde mit 12:0 die Voranfrage befürwortet.
Gemeinderat