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Ebershausen: Ebershausen muss weniger für Radweg zahlen

Ebershausen

Ebershausen muss weniger für Radweg zahlen

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    Bei Radlern und Fußgänger gleichermaßen geschätzt und gut angenommen wird der in diesem Jahr fertiggestellte Radweg von Ebershausen nach Hairenbuch. Parallel zur Kreisstraße GZ 13 schlängelt er sich durch das romantische Gutnachtal. Dank staatlicher Förderung und dem Zuschuss des Landkreises entfallen nach der nun vorliegenden Abrechnung auf die Gemeinde Ebershausen weniger Kosten als angenommen. 
    Bei Radlern und Fußgänger gleichermaßen geschätzt und gut angenommen wird der in diesem Jahr fertiggestellte Radweg von Ebershausen nach Hairenbuch. Parallel zur Kreisstraße GZ 13 schlängelt er sich durch das romantische Gutnachtal. Dank staatlicher Förderung und dem Zuschuss des Landkreises entfallen nach der nun vorliegenden Abrechnung auf die Gemeinde Ebershausen weniger Kosten als angenommen. 

    In der nur wenige Punkte umfassenden Tagesordnung in der Sitzung des Gemeinderates Ebershausen befasste sich das Gremium mit der Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Eichet Süd“. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von rund 2700 Quadratmetern umfasst zwei Grundstücke, auf denen die Besitzer beabsichtigen, Wohnhäuser zu errichten. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand im unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsbestand. Nach Osten und Süden schließen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Westen der Sportplatz an. Die Flurbezeichnung „Im Eichet“ gab schon vor Jahren einer Straße im benachbarten Baugebiet den Namen. Weil die vorgesehene Baufläche im Außenbereich liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit sollen die „planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen am südöstlichen Ortsrand zur Deckung der Wohnbaulandnachfrage geschaffen werden“, so die Begründung zur Genehmigung. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Eichet Süd“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ mit der Auflage, dass die damit verbundenen Kosten einschließlich Erschließungsmaßnahmen von den Grundstücksbesitzern übernommen werden, einstimmig.

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