Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Waldstetten datiert vom 2. Oktober 1987 in der Fassung vom Dezember 2001. Diese Satzung ist laut Verwaltungsgerichtshof nichtig. Dies begründet sich mit der enthaltenen Regelung zur Beitragsfreistellung von Nebengebäuden ohne Anschlussbedarf. Außerdem führt die bisherige Aufteilung des Aufwandes im Bereich der Kanalherstellungsbeiträge nach Grundstücks- und Geschossflächen zur Nichtigkeit, wie Albert Heimbach vom Rathaus Ichenhausen informierte.
Krumbach